Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R9755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R9755.08 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 770 kg bei Reifenabrollumfang: 2327 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CW0, CWB, CY0, CY0G, GA0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm GA0G, GA0N, GK0 M12x1,5 RA-000899-E0-104-14e~MI-5-114_3-67-ET40_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0G e50*2007/46*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mitsubishi ASX 225/40R19 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2015) A93) E51) 225/45R19 A01)K49) 235/45R19 A01)K04)K49) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0N e50*2007/46*0059*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 110 Mitsubishi ASX 225/45R19 A02) bis A10) (ab Facelift 2016, mit A01)A93)G01) E51a) Serienverbreiterungen) 235/45R19 A93a) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 110 Mitsubishi ASX 225/45R19 A02) bis A10) (ab Facelift 2016, ohne A01)A93)G01) E51a) Serienverbreiterungen) 235/45R19 A01)A93a)K04) 245/45R19 A01)K01)K04) RA-000899-E0-104-14e~MI-5-114_3-67-ET40_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GK0 e1*2007/46*1769*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 120 Mitsubishi Eclipse Cross 225/45R19 A02) bis A10) A93) 235/45R19 A93) 245/45R19 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 177 Mitsubishi Lancer 225/35R19 A02) bis A10) (4-türig) A01)K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 177 Mitsubishi Lancer Sportback 225/35R19 A02) bis A10) (5-türig) A01)K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW0 e1*2001/116*0406*.. CWB e1*2001/116*0482*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 130 Mitsubishi Outlander 225/45R19 A02) bis A10) (2. Generation) A98a) E50) 235/45R19 245/45R19 RA-000899-E0-104-14e~MI-5-114_3-67-ET40_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW0 e1*2001/116*0406*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 110 Mitsubishi Outlander 225/45R19 A02) bis A10) (3. Generation, auch Plug-In A93) E50a) Hybrid) 235/45R19 A93) 245/45R19 A93a) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000899-E0-104-14e~MI-5-114_3-67-ET40_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*22 E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23 E51) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0368*09 E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0368*10 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000899-E0-104-14e~MI-5-114_3-67-ET40_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor Radmitte umzulegen. Die Anlage Nr. 14e mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.10.2019 RA-000899-E0-104-14e~MI-5-114_3-67-ET40_56R9755