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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   56R9755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         56R9755.311
Radgröße:                                                7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2406 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
LM, LA, LG, LR, LW               Serien-Flachbundmuttern, Kalotte                     140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5




RA-000899-B0-104-16~LR-5-120-72_5-ET44_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                              e11*2001/116*0233*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 160     Land-Rover Discovery 3   235/55R19                         A02) bis A10)
                (außer beschußgeschützte T105)                             E45)
                Ausführung)
                                         255/50R19

                                          255/55R19

                                          265/50R19
                                          A01)K03)

                                          275/50R19
                                          A01)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                              e11*2001/116*0233*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Land-Rover Discovery 4   255/55R19                         A02) bis A10)
                (außer beschußgeschützte                                   E45)EF0)
                Ausführung)              265/50R19

                                          275/50R19
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LR                              e11*2007/46*3784*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Land-Rover Discovery 5   235/65R19                         A02) bis A10)
                                         A94)N245)                         EF0)

                                          235/65R19 M+S
                                          A94)

                                          255/55R19
                                          A94)

                                          255/60R19
                                          A94)

                                          265/55R19
                                          A94)

                                          275/50R19
                                          A94)

                                          275/55R19
                                          A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LM                             e11*98/14*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 225     Range Rover              255/55R19                         A02) bis A10)
                (außer beschußgeschützte                                   E45)EF0)
                Ausführungen)            265/50R19
                                         A01)K03)

                                          275/50R19
                                          A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    4/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LG                             e11*2007/46*0649*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 280     Range Rover             235/65R19                         A02) bis A10)B22)
                                        A94)                              E45)EF0)

                                         255/55R19
                                         A94)

                                         255/60R19
                                         A94)

                                         265/55R19
                                         A94)

                                         275/50R19
                                         A94)

                                         275/55R19
                                         A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e11*2007/46*0909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 280     Range Rover Sport       235/65R19                         A02) bis A10)B22)
                                                                          EF0)
                                         255/55R19

                                         255/60R19

                                         265/55R19

                                         275/50R19

                                         275/55R19




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B22) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø380x34 mm mit 6-Kolben Brembo Festsattel

E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.


RA-000899-B0-104-16~LR-5-120-72_5-ET44_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.07.2017




RA-000899-B0-104-16~LR-5-120-72_5-ET44_56R9755.docx