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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R9755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         56R9755.311
               Radausführungskennz.:                                  56R9755.311
               Radgröße:                                               7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51098*09




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                      140 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                      143 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                             e11*2001/116*0233*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 160     Land-Rover Discovery 3 235/55R19                          A02) bis A10)
                               (außer                 T105)                              BF1) E45)
                               beschußgeschützte
                               Ausführung)            255/50R19

                                                       255/55R19

                                                       265/50R19
                                                       A01) K03)

                                                       275/50R19
                                                       A01) K03)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51098*09




               LA                             e11*2001/116*0233*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 188     Land-Rover Discovery 4 255/55R19                          A02) bis A10)
                               (außer                                                    BF1) E45) EF0)
                               beschußgeschützte      265/50R19
                               Ausführung)
                                                      275/50R19
                                                      A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LR                             e11*2007/46*3784*..
               LR                             e11*2007/46*4189*..
               LR                             e5*2007/46*1054*..
               LR                             e5*2007/46*1055*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 265     Land-Rover Discovery 5 235/65R19                          A02) bis A10)
                                                       N245)                             A11) A94) BF1) EF0)

                                                       235/65R19 M+S

                                                       255/55R19

                                                       255/60R19

                                                       265/55R19

                                                       275/50R19

                                                       275/55R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LM                            e11*98/14*0185*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 225     Range Rover            255/55R19                         A02) bis A10)
                               (außer                                                   BF1) E45) EF0)
                               beschußgeschützte      265/50R19
                               Ausführungen)          A01) K03)

                                                       275/50R19
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LG                            e11*2007/46*0649*..
               LG                            e5*2007/46*1053*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 294     Range Rover            235/65R19                         A02) bis A10)
§22 51098*09




                                                                                        A11) A94) BF1) E45) EB1)
                                                       255/55R19                        EF0)

                                                       255/60R19

                                                       265/55R19

                                                       275/50R19

                                                       275/55R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                            e11*2007/46*0909*..
               LW                            e5*2007/46*1056*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 386     Range Rover Sport      235/65R19                         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) EB2) EF0)
                                                       255/55R19

                                                       255/60R19

                                                       265/55R19

                                                       275/50R19

                                                       275/55R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 51098*09




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 143 Nm

               E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW Land Rover MNNK 43R mit belüfteter
                        Scheibe Ø365x25 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm
§22 51098*09




                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW MMNKA 43L mit belüfteter Scheibe
                        Ø365x25 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755



               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 16 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.02.2025
§22 51098*09