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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-E0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    1/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  56R9755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         56R9755.05
Radgröße:                                               7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                         735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Peugeot

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT,       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50509 110 Nm
6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ,       M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR,
6 UHZ, 6 XFV, 6*****, 6, 8, E, F,
L, M




RA-000899-E0-104-19a~PE-5-108-65-ET45_56R9755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-E0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    2/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E                               e2*2007/46*0625*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Peugeot Partner          225/35R19                         A02) bis A10)
                                         T88)                              B48)E82)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E                              e2*2007/46*0624*..
E                              e2*2007/46*0625*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Peugeot Rifter          225/45R19                          A02) bis A10)
                                                                           B48)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L                               e2*2007/46*0405*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 165      Peugeot 308, 308 SW      215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N225)T85)                         B41)

                                          225/35R19
                                          A01)K106)K12)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*2007/46*0534*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 133      Peugeot 3008            205/55R19                          A02) bis A10)
                                        N215)

                                          205/55R19 M+S

                                          225/45R19
                                          A93a)

                                          235/45R19
                                          A93b)

                                          245/45R19




RA-000899-E0-104-19a~PE-5-108-65-ET45_56R9755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-E0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    3/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6 6FZ                           e2*2001/116*0292*..
6 RFN                           e2*2001/116*0293*..
6 3FZ                           e2*2001/116*0294*..
6 XFV                           e2*2001/116*0295*..
6 9HZ                           e2*2001/116*0296*..
6 RHR                           e2*2001/116*0297*..
6 RHL                           e2*2001/116*0312*..
6 UHZ                           e2*2001/116*0328*..
6 6FY                           e2*2001/116*0330*..
6 RFJ                           e2*2001/116*0331*..
6 3FY                           e2*2001/116*0332*..
6 9HY                           e2*2001/116*0336*..
6 4HT                           e2*2001/116*0346*..
6 4HP                           e2*2001/116*0352*..
6*****                          e2*2001/116*0369*..
6                               e2*2007/46*0062*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Peugeot 407              225/40R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       G7U)                              B31)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8                              e2*2007/46*0080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 508 RXH         225/40R19                          A02) bis A10)

                                          225/45R19



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
8                               e2*2007/46*0081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW      225/40R19                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen      A93a)N235)T93)
                Allroad bzw. RXH)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e2*2007/46*0628*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Peugeot 508              225/40R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         B48)




RA-000899-E0-104-19a~PE-5-108-65-ET45_56R9755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-E0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    4/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*2007/46*0534*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 133      Peugeot 5008            205/55R19                         A02) bis A10)
                                        N215)

                                         205/55R19 M+S

                                         225/45R19
                                         A93a)

                                         235/45R19
                                         A93b)

                                         245/45R19



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000899-E0-104-19a~PE-5-108-65-ET45_56R9755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-E0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Vorderachse: TRW Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø282,5x26mm
     - Hinterachse: TRW 38 Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x12mm. .

B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø266 mm x 22 mm, Bremssattel MANDO.

B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2:
     - unbelüftete Bremsscheibe Ø268 x 12 mm

E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
     215/65R16 oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


RA-000899-E0-104-19a~PE-5-108-65-ET45_56R9755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-E0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
     - Befestigungsschraube auszuschneiden,
     - die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
        Befestigungschraube warm einzuformen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2019


RA-000899-E0-104-19a~PE-5-108-65-ET45_56R9755