Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R9755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R9755.05 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 735 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M, M-2D, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 B, B-2D, B-N2D, B-N2E, D, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm D-2D, D-N2D, D-N2E, F, F-N2D Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm P, U, X, Z Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-2D e1*2001/116*0427*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo C30 215/35R19 A02) bis A10) T85) S01) 225/35R19 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 215/35R19 A02) bis A10) (Front -und Allradantrieb) T85) S01) 225/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-N2E e13*2007/46*1337*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 187 Volvo V40 215/35R19 A02) bis A10) (außer V40 Cross Country) T85) 225/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-N2E e13*2007/46*1337*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 187 Volvo V40 Cross Country 215/35R19 A02) bis A10) A93)T85) 225/35R19 A93a) 225/40R19 RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F-N2D e13*2007/46*1157*.. F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60, V60, V60 Hybrid 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; außer A01)A93)K04)T88) E58)EF0) Cross Country) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 225/45R19 A02) bis A10) V60 Cross Country 235/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e4*2007/46*1315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 233 Volvo V60 225/40R19 A02) bis A10) N235)T93) EF0) 225/45R19 GH3)N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e4*2007/46*1067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 240 Volvo V90 Cross Country 235/45R19 A02) bis A10) A93) 235/50R19 245/45R19 RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X e9*2007/46*3146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 95 bis 182 Volvo XC40 235/45R19 A02) bis A10) A93) 235/50R19 A93a) 245/45R19 A93) 245/50R19 A01)GH4)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-2D e1*2001/116*0507*.. D-N2D e1*2007/46*0339*.. D-N2E e13*2007/46*1213*.. D e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 242 Volvo XC60 235/50R19 A02) bis A10) A01)K03) 235/55R19 A01)K03) 245/50R19 A01)K01) 255/50R19 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e4*2007/46*1220*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 240 Volvo XC60 235/50R19 A02) bis A10) EF0) 235/55R19 245/50R19 255/50R19 RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC70 225/45R19 A02) bis A10) 235/45R19 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GH3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/35R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21, 245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Die Anlage Nr. 18c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.10.2019 RA-000899-E0-104-18c~VO-5-108-63_3-ET45_56R9755