Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000899-J0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R9755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R9755.18
Radausführungskennz.: 56R9755.18
Radgröße: 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
§22 51098*09
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: *) 725 kg
Reifenabrollumfang: 2327 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HONDA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50832 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000899-J0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU2 e6*2001/116*0114*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW2 e6*2001/116*0121*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148 Honda Accord 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) T88) BF1) EF0)
225/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
§22 51098*09
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 215/35R19 A02) bis A10)
Tourer BF1) E45) T85)
(ab Modelljahr 2012)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FC e11*2007/46*3633*..
FK e6*2007/46*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134 Honda Civic 5dr 215/35R19 A02) bis A10)
(5-türig) A93a) BF1) EF0)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
RE7 e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122 Honda CR-V 245/45R19 A02) bis A10)
(beim Typ RE5 nur BF1) E46)
zulässig bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0301*05;
beim Typ RE6 nur
zulässig bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0302*05)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000899-J0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Honda CR-V 225/45R19 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2013; BF1) E46a)
Typ RE5 nur zulässig 225/55R19
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0301*06; 235/45R19
Typ RE6 nur zulässig
ab EG-Genehmigungs-Nr. 245/45R19
e11*2001/116*0302*06)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC e6*2007/46*0425*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 Honda e 215/35R19 A02) bis A10)
§22 51098*09
A94) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RU e6*2007/46*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Honda HR-V 225/35R19 A02) bis A10)
A93) BF1)
225/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RV e6*2018/858*00063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 Honda HR-V 225/45R19 A02) bis A10)
BF1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000899-J0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
§22 51098*09
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000899-J0-104
Anlage-Nr. : 27
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50832
Anzugsmoment: 110 Nm
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
• Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
• Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
• Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
• Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
• Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
• Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
§22 51098*09
• Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 27 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.09.2022