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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R9755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          56R9755.37
               Radausführungskennz.:                                   56R9755.37
               Radgröße:                                               7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        51 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51098*09




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706    150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706    175 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19                           A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     N225) T85)                          BF1) E93) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/35R19
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51098*09




               120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb und                                          BF1) E95) E100) N235)
                               Allrad; Beim Typ 245G
                               nur zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               246                            e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/35R19                          A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur      N225) T85)                         BF1) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/35R19
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          A11) BF1) T88)
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                         A11) BF1) T88)
                               Mehrlenker-Hinterachse)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)                                             A94) BF1) E110) G9R) N235)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
§22 51098*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, W204)                                         BF1) E104) EF0) G9R)
                                                                                         N235) T88)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, W205)      N235) T88)                         A11) BF1) E103) EF0)

                                                       225/35R19 M+S
                                                       T88)

                                                       225/40R19
                                                       GAZ) N235) T93)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       GAZ) T93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Kombi, S205)          N235)                              A11) BF1) E103) GCW) T93)

                                                       225/40R19 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                            e1*2007/46*1007*..
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N225) T85)                        BF1) E93a) E100)

                                                       225/35R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi;                                        BF1) E95a)
                               Serie auch 235/40R18 )
§22 51098*09




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        A11) BF1) T88)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/50R19                          A02) bis A10)
                                                      N235)                              BF2)

                                                       235/45R19
                                                       A93)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           215/50R19                          A02) bis A10)
                               (H247)                 A93) N225)                         A11) BF1)

                                                       225/50R19
                                                       N235)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           215/50R19                         A02) bis A10)
                               (X247)                 A93) N225)                        BF1)

                                                       225/50R19
                                                       N235)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 51098*09




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 190     Mercedes M-Klasse,     235/55R19                         A02) bis A10)
                               GLE-Klasse             ER3)                              A11) A94) BF2) E107) E108)
                               (W166)                                                   EB1) EF0)
                                                      245/50R19
                                                      ER5)

                                                       245/55R19
                                                       ER1)

                                                       255/50R19
                                                       ER4)

                                                       265/50R19
                                                       ER2)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 200     Mercedes ML-Klasse     235/55R19                         A02) bis A10)
                                                      ER3)                              BF2) EF0)

                                                       245/50R19
                                                       ER5)

                                                       245/55R19
                                                       ER1) G5K)

                                                       255/50R19
                                                       ER4)

                                                       265/50R19
                                                       A01) ER2) G5M) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 200     Mercedes R-Klasse      235/55R19                           A02) bis A10)
                                                      A94) ER3)                           BF2) EF0)

                                                        245/50R19
                                                        A94) ER5)

                                                        245/55R19
                                                        A94) ER1) G5K)

                                                        255/50R19
                                                        A01) A94) ER4) K04)

                                                        265/50R19
                                                        A01) ER2) G4P) K01) K04)
§22 51098*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R19                         A01) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         G0H) T99)                         BF3) E105) ER6) K13)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit Serienbereifung bis 245/45R19
                               18Zoll; 2WD und 4WD) G01) K25) K123) T102)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R19                         A01) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         T99)                              BF3) E105) ER6) K13)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit kleinster            245/45R19
                               Serienbereifung          K25) K123)
                               in19Zoll; 2WD und 4WD)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 51098*09




                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 51098*09




                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
§22 51098*09




               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø390x36 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 51098*09




                    und G01) zu beachten.

               G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.
§22 51098*09




               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                        vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                        kürzen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                31a
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 31a mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.11.2023
§22 51098*09