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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                30b
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R9755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          56R9755.37
               Radausführungskennz.:                                   56R9755.37
               Radgröße:                                               7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        51 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51098*09




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704     120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                30b
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia          215/35R19                            A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, T85)                                  BF1) E57) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-         225/35R19
                               Hinterachse)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169      Skoda Octavia           215/35R19                           A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, N225) T85)                            BF1) E58) E61)
                               Ausführungen mit
§22 51098*09




                               Mehrlenkerhinterachse ) 225/35R19
                                                       T88)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia             215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        T85)                              BF1) E57) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit          225/35R19
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180      Skoda Octavia             215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        N225) T85)                        BF1) E58) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit          215/35R19 M+S
                               Mehrlenkerhinterachse) T85)

                                                        225/35R19
                                                        T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                30b
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 51098*09




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                30b
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
§22 51098*09




                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 30b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.09.2020