Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-C0-104 Anlage-Nr. : 33 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R9755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R9755.15 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 725 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BA7, DA3, DA3-RS, DXA, DXA- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm LPG, DYB, DYB-LPG, DYB-N M12x1,5 SBF, WA6, WA6-N Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50521 200 Nm M14x1,5 RA-000899-C0-104-33~FO-5-108-63_3-ET55_56R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-C0-104 Anlage-Nr. : 33 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 215/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A93a)N225)T85) S01) nicht nur 205/55R16) 225/35R19 N235)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 215/35R19 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) A93a)T85) S01) 225/35R19 A01)G01)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SBF e1*2007/46*1524*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 155 Ford Edge 235/50R19 A02) bis A10) A93a) 235/55R19 A93a) 245/50R19 A93a) 255/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 225/35R19 M+S A02) bis A10) RA-000899-C0-104-33~FO-5-108-63_3-ET55_56R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-C0-104 Anlage-Nr. : 33 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) T85) S01) 225/35R19 T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 184 Ford Focus ST 225/35R19 A02) bis A10) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 225/40R19 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) N235) E65) 225/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; 225/40R19 A02) bis A10) Ford Galaxy 2. Generation T93) E69)S01) RA-000899-C0-104-33~FO-5-108-63_3-ET55_56R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-C0-104 Anlage-Nr. : 33 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/45R19 A02) bis A10) Ford Galaxy 3. Generation E69a) (Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis einschließlich 18 Zoll Serienbereifung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/45R19 A02) bis A10) Ford Galaxy 3. Generation E69a) (Nur zulässig an 245/45R19 Fahrzeugausführungen die G2F) mit 19 Zoll Bereifung ausgerüstet sind) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000899-C0-104-33~FO-5-108-63_3-ET55_56R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-C0-104 Anlage-Nr. : 33 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000899-C0-104-33~FO-5-108-63_3-ET55_56R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-C0-104 Anlage-Nr. : 33 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 33 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.04.2017 RA-000899-C0-104-33~FO-5-108-63_3-ET55_56R9755.docx