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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R7805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         56R7805.060
               Radausführungskennz.:                                  56R7805.060
               Radgröße:                                                8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     110 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 48936*11




               Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   ALFA-ROMEO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 120 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                        ZPS5X3025 110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               939                           e3*2001/116*0212*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 191      Alfa Romeo 159, 159    205/50R17                             A02) bis A10)
                               Sportwagon             A93) M00) N215)                       BF1) EB1) EB2) S03)

                                                       205/55R17
                                                       A93) M00) N215)

                                                       215/50R17
                                                       A01) A93) K04) K14) K20) K23) M00)
                                                       N225)

                                                       215/55R17
                                                       A01) G2C) K04) K14) K20) K23) M00)
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       A01) A93) K04)
§22 48936*11




                                                       225/50R17
                                                       A01) K02) K14) K20) K23)

                                                       235/45R17
                                                       A01) A93) K04) K14) K20) K23)

                                                       235/50R17
                                                       A01) G2C) K01) K02) K14) K20) K23)

                                                       245/45R17
                                                       A01) A93) K02) K14) K20) K23)

                                                       255/45R17
                                                       A01) K01) K02) K14) K20) K23)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               939                            e3*2001/116*0212*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191     Alfa Romeo Brera &      215/50R17                             A02) bis A10)
                               Spider                  A01) A93) K04) M00) N225)             BF1) EB1) EB2) S03)

                                                       215/55R17
                                                       A01) K04) K14) K20) K23) M00) N225)

                                                       225/45R17
                                                       A93)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K04)

                                                       235/45R17
                                                       A01) A93) K04)

                                                       235/50R17
§22 48936*11




                                                       A01) K01) K04) K14) K20) K23)

                                                       245/45R17
                                                       A01) A93) K04)

                                                       255/45R17
                                                       A01) K01) K04) K14) K20) K23)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               940                            e3*2007/46*0027*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Alfa Romeo Giulietta    205/45R17                               A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                         BF2) EB3) S03)

                                                       205/50R17
                                                       A01) A93) K04) M00) N215)

                                                       215/45R17
                                                       A01) A93) K04) N225)

                                                       225/40R17
                                                       A01) A93) K04)

                                                       225/45R17
                                                       A01) A93) K04)
§22 48936*11




                                                       235/40R17
                                                       A01) A93) K03) K04)

                                                       245/40R17
                                                       A01) A93a) K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                       A93)                 K04)               BF2) EB3) S03) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               949                            e3*2007/46*0435*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 206     Alfa Romeo Stelvio      225/65R17                               A02) bis A10)
                                                       N235)                                   BF3) E47) S03)

                                                       235/60R17

                                                       235/65R17
                                                       GKM)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AV1                           e3*2018/858*00061*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 120      Alfa Romeo Tonale      215/60R17                          A02) bis A10)
                                                      M00)                               A11a) BF2) E19a) EB4)

                                                       225/55R17

                                                       225/60R17

                                                       235/55R17
                                                       A01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 48936*11




                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 48936*11




                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3025
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E47)   Nicht geprüft für beschussgeschützte Fahrzeuge.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Alfa Romeo mit belüfteter Scheibe Ø330x28 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805



               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo, Alfa Romeo, Lancia, Fiat mit belüfteter
                        Scheibe Ø330x28 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. brembo Alfa Romeo (Sattel rot) mit belüfteter
                        Scheibe Ø330x28 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 48936*11




               GKM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R19,
                    235/60R18, 235/65R17, 255/40R21, 255/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805



               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                      Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 48936*11




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
                      entfernen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024