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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R7805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         56R7805.060
               Radausführungskennz.:                                  56R7805.060
               Radgröße:                                                8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     110 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 48936*11




               Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Opel Adam S            195/45R17                         A02) bis A10)
                                                      M00)                              BF1)

                                                       205/45R17
                                                       A01) K87) M00)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K04) K87)

                                                       225/40R17
                                                       A01) K04) K19) K87)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
§22 48936*11




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Opel Adam Rocks S      195/45R17                         A02) bis A10)
                                                      M00)                              BF1)

                                                       205/45R17
                                                       A01) K87) M00)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K87)

                                                       225/40R17
                                                       A01) K04) K19) K87)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                             e1*2001/116*0261*..
               A-H                             e1*2007/46*0344*..
               A-H                             e11*2001/116*0246*..
               A-H                             e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
               A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
               A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
               A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
               A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
               A-H/VAN                         e1*2007/46*0576*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 147      Opel Astra                205/45R17                              A02) bis A10)
                               (Limousine 3- u. 5-türig, A93) M00)                              BF2)
                               Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                                         205/50R17
                                                         A01) K04) M00)
§22 48936*11




                                                        215/45R17

                                                        225/40R17
                                                        A01) K04)

                                                        225/45R17
                                                        A01) K04)

                                                        235/40R17
                                                        A01) K03) K04) K28)

                                                        245/40R17
                                                        A01) K01) K04) K70)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                        M00)                 K04)               BF2) V00)
                                                        215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                             K04) K70)          BF2) V00)
                                                        225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                             K04) K70)          BF2) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/C                          e4*2001/116*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177             Opel Astra OPC          225/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                                BF2) K04)
                                                        235/40R17
                                                        K03) K28)

                                                        245/40R17
                                                        K01) K70)
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               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                             e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 96       Opel Corsa D             195/45R17                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit        M00)                              BF2)
                               kleinsten Serienreifen
                               185/..)                  205/45R17
                                                        M00)

                                                        215/45R17
                                                        A01) K03) K04) K75)

                                                        225/40R17
                                                        A01) K01) K04) K75)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                             e1*2001/116*0379*..
§22 48936*11




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Opel Corsa D             195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit        M00)                              BF2)
                               kleinsten Serienreifen
                               195/..)                  205/45R17 M+S
                                                        M00)

                                                        215/45R17
                                                        A01) K03) K04) K75)

                                                        225/40R17
                                                        A01) K01) K04) K75)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                             e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155             Opel Corsa D OPC         205/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Nürburgring Edition)    M00)                              BF1)

                                                        215/40R17 M+S
                                                        A01) K03) K04) K75)

                                                        215/45R17 M+S
                                                        A01) G5L) K03) K04) K75)

                                                        225/40R17 M+S
                                                        A01) K01) K04) K75)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 152     Opel Corsa E           195/45R17                         A01) bis A10)
                                                      M00) N205)                        BF1) K04)

                                                       195/45R17 M+S
                                                       M00)

                                                       205/45R17
                                                       K91) M00)

                                                       215/40R17
                                                       K91)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
§22 48936*11




               S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 103    Opel Meriva            205/45R17                           A02) bis A10)
                                                    A93) M00) T88)                      BF2)

                                                       205/50R17
                                                       M00)

                                                       215/45R17
                                                       A93a)

                                                       225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               VECTRA/CAR                    e1*2001/116*0214*..
               VECTRA/LIM                    e1*98/14*0187*..
               VECTRA/SW                     e1*2001/116*0238*..
               Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0214*..
               Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0235*..
               Z-C                           e1*2001/116*0290*..
               Z-C/S                         e1*2001/116*0291*..
               Z-C/SW                        e1*2001/116*0292*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra    205/50R17                                A02) bis A10)
                             C Station Wagon,         M00) N215)                               BF1)
                             Signum
                                                      205/50R17 M+S
                                                      M00) W215)

                                                      205/55R17
§22 48936*11




                                                      G03) M00) N215)

                                                      205/55R17 M+S
                                                      G03) M00) W215)

                                                      215/50R17
                                                      A01) GAR) K01) M00) N225)

                                                      215/50R17 M+S
                                                      A01) GAR) K01) M00) W225)

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17
                                                      A01) G03) K01) K04) K44) K64) L22)

                                                      235/45R17
                                                      A01) GDA) K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                                       K01) M00) N225)                         BF1) GAR) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
               A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
               A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
               A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
               GMIG                        e50*2001/116*0003*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 147    Opel Zafira            205/50R17                            A02) bis A10)
                             (ohne OPC)             M00)                                 BF1)

                                                      215/45R17

                                                      225/45R17

                                                      235/40R17

                                                      235/45R17
                                                      A01) G01)
§22 48936*11




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/MONOCAB                  e1*2001/116*0325*..
               A-H/MONOCAB                  e1*2007/46*0497*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177           Opel Zafira OPC         225/45R17                           A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                      235/40R17

                                                      235/45R17
                                                      A01) G01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 48936*11




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3056
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3056
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                    215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
§22 48936*11




                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                      aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805



               K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
                        umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
                        auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                      Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
                      Stoßfängers zu kürzen.

               K70)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 350 mm vor und 100 mm hinter
                        der Radmitte aufzuweiten,
                      • der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich von der
                        Stoßfängeroberkante bis zu seiner Vorderkante auf einer Höhe von ca. 50 mm (gemessen
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                        ab der Radhauskante) auszuschneiden.

               K75)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
                        bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                        gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                        Radhauskante zu kürzen.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                      • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
                        ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
                        verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

               K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
                        bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                        Radhauskante zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               L22)   Bei Fz.-Ausführungen, bei denen nicht bereits die Serienbereifungsgröße 235/35R19 bzw.
                      225/45R18 eingetragen ist, muss die ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 (nach innen)
                      durch Kreisfahrt nachgeprüft werden.
                      Entfällt bei Signum und Vectra Station Wagon sowie bei Vectra/Lim ab der Fahrzeug-Ident-
                      Nr. ....38040656 bzw. ....31032141 (serienmäßig geringerer Lenkeinschlagwinkel).
                      Bei den übrigen Fahrzeugen ist bei nicht ausreichender Reifenfreigängigkeit die Ausrüstung
                      mit Achsschenkeln mit OPEL Katalog Nr. 5308021 (links) und 5308020 (rechts) in
                      Verbindung mit Spurstangen mit OPEL Katalog Satz-Nr. 1603244 erforderlich. (s. OPEL
                      Serviceinformationen)

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 48936*11




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                3c
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Die Anlage 3c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024
§22 48936*11