Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R7805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R7805.060
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Saab
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
900/II, 900/II Cabrio, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm
YS3DXXXX, YS3EXXXX, YS3E, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FX7XX, YS3FXXXX
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ: 900/II
ABE / EG-Genehmigung: G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900, 205/45R17 A01) bis A10)
Saab 900 Coupe M00) K31)K32)
215/45R17
235/40R17
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K31)K32)V00)
G511/NT06E 1030/875 5/110/65
Typ: 900/II Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900 Cabrio 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K31)K32)
215/45R17
235/40R17
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K31)K32)V00)
G783/NT02E 1030/875 5/110/65
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Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ: YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.. , e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 Saab 900 bzw. 9-3 205/45R17 A01) bis A10)
(Lim., Coupe, Cabrio) M00) K31)K32)
215/45R17
235/40R17
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K31)K32)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 169 Saab 900 bzw. 9-3 215/45R17 A01) bis A10)
(Lim., Coupe, Cabrio) K31)K32)
235/40R17
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K31)K32)V00)
e4*98/14*0012*17E 1045/875 5/110/65
Typ: YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.. , e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 184 Saab 9-5 205/50R17 A02) bis A10)
E41)M00)
225/45R17
235/40R17
A01)K03)K04)K33)
235/45R17
A01)K03)K04)K33)
e11*98/14*0073*21E 1175/1125
RA-000725-D0-104-03d~SA-5-110-65-ET35_56R7805.docx
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Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ: YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 188 Saab 9-3 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)
215/50R17
E43)M00)
215/50R17 M+S
M00)
225/45R17
206 Saab 9-3 215/50R17 M+S A02) bis A10)
E43)M00)
225/45R17
E05)
225/45R17 M+S
e4*2001/116*0065*31 1180/1080-Lim.| 1180/1140-Kom. 5/110/65
Typ: YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 188 Saab 9-3 Cabriolet 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)
215/50R17
E43)M00)
225/45R17
206 Saab 9-3 Cabriolet 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)
215/50R17 M+S
M00)
225/45R17
e4*2001/116*0077*22 1160/1050 5/110/65
RA-000725-D0-104-03d~SA-5-110-65-ET35_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ: YS3E
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Saab 9-5 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) E44)K03)K38)M00) K04)
205/50R17 M+S
K03)K38)M00)
215/45R17
E43)
215/45R17 M+S
215/50R17
E43)K03)K38)M00)
215/50R17 M+S
K03)K38)M00)
225/45R17
K03)K38)
235/45R17
K03)K38)
245/40R17
K03)K38)
245/45R17
K03)K38)K15)
E4*2001/116*0096*07E 1175/1125
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000725-D0-104-03d~SA-5-110-65-ET35_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000725-D0-104-03d~SA-5-110-65-ET35_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K31) An Achse 1 sind die vorstehende Kunststoffmutter sowie die Stehbolzen zur Befestigung
der Radhausschale auf eine Resthöhe von 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).
K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von
max. 14 mm umzulegen,
- im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach
unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen,
- die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf
eine Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen.
K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen,
- die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max.
15 mm (schräg nach oben) umzulegen,
- die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten
entsprechend zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-D0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013
RA-000725-D0-104-03d~SA-5-110-65-ET35_56R7805.docx