Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7805 einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit umsymmtrischem Tiefbett und Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und Art des Sonderrades: dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Radnabe durch Kunststoffkappe verschlossen Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7805.07 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm Schaftlänge 27 mm BF2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF3 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF4 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge ZP50792 140 Nm 35 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3 205/50R17 A01) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, K60) M00) BF1) K01) K04) K58) K59) außer S3, RS3) 215/45R17 225/45R17 K60) 235/40R17 K60) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01) M00) K04) K58) K59) BF1) V00) K60) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K01) K04) K58) K59) BF1) V00) K60) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 195 Audi S3 225/45R17 A01) bis A10) BF1) K01) K04) K58) K59) K60) 235/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 215/45R17 A01) bis A10) (3-türig, 5-türig) N225) BF1) K01) K04) 225/45R17 K20) K27) K28) K68) 235/40R17 K28) K68) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K01) K04) K28) K68) BF1) N225) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, 215/45R17 M+S A01) bis A10) S3, S3 Sportback BF1) K01) K04) (3-türig, 5-türig) 225/45R17 K20) K27) K28) K68) 235/40R17 K28) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10) Cabrio M00) BF1) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 205/50R17 18 Zoll Räder verbaut A01) K03) K04) M00) oder eingetragen haben) 215/45R17 225/45R17 A01) K03) K04) 235/40R17 A01) K03) K04) K28) K71) 245/40R17 A01) K01) K04) K28) K71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10) Cabrio M00) BF1) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die 205/50R17 serienmäßig 19 Zoll A01) K03) K04) M00) Räder verbaut und/oder eingetragen haben) 215/45R17 225/45R17 A01) K03) K04) 235/40R17 A01) K03) K04) K28) K71) 245/40R17 A01) K01) K04) K28) K71) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/50R17 M+S A02) bis A10) S3 Cabrio A01) K03) K04) M00) BF1) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 215/45R17 M+S 18 Zoll Räder verbaut oder eingetragen haben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/50R17 M+S A02) bis A10) S3 Cabrio A01) K03) K04) M00) BF1) (Nur zulässig an Fahrzeugen die 215/45R17 M+S serienmäßig 19 Zoll Räder verbaut und/oder eingetragen haben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 205/55R17 A01) bis A10) (Ausführungen mit K63) M00) BF1) E44) E54) kleinsten Serienreifen 205/..) 215/50R17 K04) K63) M00) 225/50R17 K04) K64) 235/45R17 K04) K63) 245/45R17 K04) K64) 255/45R17 K01) K04) K28) K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K04) K64) BF1) E44) E54) V00) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K04) K28) K64) BF1) E44) E54) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/50R17 A01) bis A10) (Ausführungen mit K64) BF1) E44) E54) K04) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R17 K63) 245/45R17 K64) 255/45R17 K01) K28) K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K04) K64) BF1) E44) E54) V00) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K04) K28) K64) BF1) E44) E54) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/55R17 A02) bis A10) N245) BF2) E44) EF0) 235/55R17 M+S 245/50R17 A01) K04) N255) 245/50R17 M+S A01) K04) 245/55R17 A01) K04) N255) 245/55R17 M+S A01) K04) 255/50R17 A01) K03) K04) K35) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) G01) K03) M00) BF3) 205/55R17 A93) K03) M00) 215/50R17 A93) K01) K04) M00) 215/55R17 A93) K01) K04) M00) 225/50R17 A93) K01) K04) 235/45R17 A93) K01) K04) 235/50R17 A93a) K01) K02) 245/45R17 A93) K01) K04) 255/45R17 A93) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A01) bis A10) (ohne A93) G01) K03) M00) BF3) Serienverbreiterung) 205/55R17 A93) K03) M00) 215/50R17 A93) K01) K04) M00) 215/55R17 A93) K01) K04) M00) 225/50R17 A93) K01) K04) 235/45R17 A93) K01) K04) 235/50R17 A93a) K01) K02) 245/45R17 A93) K01) K04) 255/45R17 A93) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) M00) N225) BF4) EF0) 225/55R17 A93) N235) 235/55R17 A93a) 245/50R17 A93a) 255/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10) (ohne A93) M00) N225) BF4) EF0) Serienverbreiterung) 225/55R17 A93) N235) 235/55R17 A93a) 245/50R17 A01) A93a) K03) K04) 255/50R17 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe K01) BF1) E77) K04) K67) 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr 235/45R17 e1*2001/116*0369*16; K03) Ausführungen mit kleinsten Sommer- 245/45R17 Serienreifen 225/..) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe K01) BF1) E77) K04) K67) 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr 235/45R17 M+S e1*2001/116*0369*16; K03) Ausführungen mit kleinsten Sommer- 245/45R17 M+S Reifen 245/..) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 225/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; A01) K03) K04) K27) BF1) E77a) Baureihe 8S; ab EG- Genehmigungs-Nr 235/45R17 e1*2001/116*0369*17) 245/45R17 A01) K03) K04) K27) 255/45R17 A01) K03) K04) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS 225/50R17 M+S A02) bis A10) (Coupe, Roadster; A01) K03) K04) K27) BF1) E77a) Baureihe 8S; ab EG- Genehmigungs-Nr 235/45R17 M+S e1*2001/116*0369*17) 235/50R17 M+S A01) G01) K03) K04) K27) 245/45R17 M+S A01) K03) K04) K27) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 BF4) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: ZP50792 Anzugsmoment: 140 Nm E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-chend zu kürzen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 4 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 10.01.2018