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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          56R7805
                                 einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit umsymmtrischem Tiefbett und
                                           Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und
Art des Sonderrades:
                                       dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Radnabe durch
                                                     Kunststoffkappe verschlossen
Handelsmarke:                                                     RONAL
Radausführung:                                                 56R7805.08
Radgröße:                                                        8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                            82 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                 900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2350 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP50846     110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                            e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur       225/55R17                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                        235/55R17

                                        245/50R17
                                        A01) K11) K44)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                              e11*2001/116*0313*..
FDH                             e11*2001/116*0343*..
FDH                             e11*2007/46*0225*..
FDHG                            e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       205/50R17                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       K04) K21) K45) M00)                BF1) K01)

                                         215/45R17
                                         K04) K21) K45)

                                         225/40R17
                                         K04)

                                         225/45R17
                                         K04) K21) K45)

                                         235/40R17
                                         K02) K21) K45)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                             e11*2007/46*0337*..
GDH                             e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        215/45R17                         A01) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi)                                   BF1) K01) K02) K28)
                                          225/45R17
                                          K25) K58)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                             e11*2007/46*3807*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Hyundai i30              205/45R17                          A01) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)                                            BF1) K01) K04) M00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                            e4*2007/46*0263*..
VF                            e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40            205/55R17                            A01) bis A10)
                (Kombi)                M00) N215)                           BF1) K01) K02)

                                         215/50R17
                                         M00)

                                         225/50R17
                                         K13) K22) K25)

                                         245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                            e4*2007/46*0207*..
JC                            e4*2007/46*0223*..
JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20           205/45R17                          A01) bis A10)
                                       M00)                               BF1) K01) K02)

                                        215/45R17
                                        K54) K55)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                            e11*2007/46*0104*..
ELH                           e11*2007/46*0192*..
LM                            e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35           215/60R17                          A01) bis A10)
                                       M00) N225)                         BF1) K01) K02)

                                        225/55R17

                                        225/60R17
                                        K52)

                                        235/55R17

                                        245/50R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EN                            e9*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184     Hyundai iX55           245/60R17                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        245/65R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                             e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq           205/45R17                         A01) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit                                        BF1) K01) K02) M00) N215)
                Hybridantrieb)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Hyundai Kona            205/50R17                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb)          K03) K04) M00)                    BF1) E19)

                                        205/50R17 M+S
                                        K03) K04) M00)

                                        205/55R17
                                        K03) K04) M00)

                                        205/55R17 M+S
                                        K03) K04) M00)

                                        215/50R17
                                        K01) K04) M00)

                                        215/50R17 M+S
                                        K01) K04) M00)

                                        215/55R17
                                        G7U) K01) K04) M00)

                                        215/55R17 M+S
                                        G7U) K01) K04) M00)

                                        225/50R17
                                        K01) K02)

                                        225/50R17 M+S
                                        K01) K02)

                                        235/45R17
                                        K01) K04)

                                        235/45R17 M+S
                                        K01) K04)

                                        235/50R17
                                        G7U) K01) K02)

                                        235/50R17 M+S
                                        G7U) K01) K02)

                                        245/45R17
                                        K01) K02)

                                        245/45R17 M+S
                                        K01) K02)

                                        255/45R17
                                        G7U) K01) K02)

                                        255/45R17 M+S
                                        G7U) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                             e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe        235/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93)                              BF1)

                                        245/60R17
                                        A01) K03) K04)

                                        255/60R17
                                        A01) K01) K04)

                                        275/55R17
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                             e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Hyundai Santa Fe, Grand 235/65R17                         A01) bis A10)
                Santa Fe                                                  BF1) EF0) K01) K02)
                                        245/60R17

                                        255/60R17

                                        275/55R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/50R17                         A01) bis A10)
                                        A93) M00)                         BF1) K01) K04) K15) K21)

                                        215/55R17
                                        M00)

                                        225/50R17

                                        235/45R17
                                        A93)

                                        245/45R17
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Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          215/55R17                         A01) bis A10)
                                        A93) K04) M00)                    BF1) K01)

                                        215/60R17
                                        K04) M00)

                                        225/55R17
                                        K04)

                                        235/50R17
                                        K04)

                                        235/55R17
                                        K04)

                                        245/50R17
                                        K02)

                                        255/50R17
                                        K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/60R17                         A01) bis A10)
                                        M00) N225)                        BF1) K01) K02)

                                        215/60R17 M+S
                                        M00)

                                        225/60R17

                                        235/55R17

                                        245/55R17

                                        255/50R17
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                            e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG             205/50R17                         A01) bis A10)
                                       M00)                              BF1) K15) K41)

                                        215/45R17

                                        225/45R17

                                        245/40R17
                                        K01) K04) K28)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
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Nr. :                       RA-000725-E0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
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K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
         stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
         Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
         nach oben zu formen,
       • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
         Befestigungspunktes zu kürzen,
       • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
         Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
         Türsicken).

K44)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte umzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante ca. 100
         mm nach unten entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante zu kürzen und
         der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000725-E0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
          10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
          schneiden,
       • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
          Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden.

K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
         unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 10c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2018