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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     1 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R7805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          56R7805.08
               Radausführungskennz.:                                   56R7805.08
               Radgröße:                                                8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 48936*11




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          4 Ø82 Ø60.1
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     2 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross       215/55R17                                A01) bis A10)
                                                      M00)                                     BF1) EF0) K01) K04)

                                                       225/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Lexus ES               215/50R17                                A02) bis A10)
                                                      A93) M00)                                A11) BF1) EF0)

                                                       215/55R17
§22 48936*11




                                                       M00)

                                                       225/50R17
                                                       A93a)

                                                       235/50R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/45R17
                                                       A93)

                                                       255/45R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                       A93a)                                   A11) BF1) EF0) V00)
                                                       225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                                       A93a)                K04)               A11) BF1) EF0) V00)
                                                       235/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K04)               A11) BF1) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 215     Lexus GS200T,          225/50R17                                A02) bis A10)
                               GS250, GS300, GS300H,                                           A11) BF2) E65) E66) EB1)
                               GS450H                 235/45R17

                                                       245/45R17

                                                       255/45R17
                                                       A01) K01) K04) K87)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
§22 48936*11




                                                       225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E65) E66) EB1)
                                                                                               V00)
                                                       225/50R17             255/45R17         A01) bis A10)
                                                                             K04)              A11) BF2) E65) E66) EB1)
                                                                                               V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               183 bis 218     Lexus GS300, GS450H 225/50R17                                   A02) bis A10)
                                                      A93a)                                    A11) BF1) E64)

                                                       235/45R17
                                                       A93)

                                                       245/45R17
                                                       A93)

                                                       255/45R17
                                                       A01) K03) K04) K70)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                       A93a)                                   A11) BF1) E64) V00)
                                                       225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                                       A93a)                K04) K70)          A11) BF1) E64) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     4 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 205/50R17                                 A02) bis A10)
                               IS250, IS250C          M00) N215)                               BF1) E68) EF0)
                               (Stufenheck, Cabrio)
                                                      215/45R17
                                                      G7E) N225)

                                                       225/45R17
                                                       N235)

                                                       245/40R17
                                                       A01) K03)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
§22 48936*11




                                                                                               BF1) E68) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     5 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
               XE2(A)                           e6*2007/46*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,      205/50R17                              A02) bis A10)
                               IS300H                    M00) N215)                             A11) BF1) E69) EF0)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen ab EG-         215/45R17
                               Nummer                    A94a) N225)
                               e11*2001/116*0206*10
                               bzw. EG-Nummer:           225/45R17
                               e6*2007/46*0346*00)
                                                         235/40R17
                                                         A01) A94a) K04)

                                                        245/40R17
                                                        A01) K01) K04)
§22 48936*11




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                        M00) N215)           A94a) K04)         A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        205/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A01) bis A10)
                                                        M00)                 A94a) K04)         A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                        M00) N215)                              A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A02) bis A10)
                                                        M00)                                    A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                        N225)                A94a) K04)         A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        215/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A01) bis A10)
                                                                             A94a) K04)         A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                        N225)                K04)               A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        215/45R17 M+S        245/40R17 M+S      A01) bis A10)
                                                                             K04)               A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                                        225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                             K04)               A11) BF1) E69) EF0) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XC1 (EU, M)                   e11*2007/46*2883*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133             Lexus RC300H          235/45R17                                  A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF2) EB2) EF0) K01)
                                                        245/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     6 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               215/55R17                               A01) bis A10)
                                                    K03) M00)                               A11) A93) BF1) EF0)

                                                      215/60R17
                                                      K03) M00)

                                                      225/55R17
                                                      K03) K04)

                                                      235/50R17
                                                      K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48936*11




               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris            195/45R17                              A02) bis A10)
                             (1. Generation)         A93) G7G) M00) N205) T85)              BF1) E58)

                                                      205/45R17
                                                      A93) M00) N215)

                                                      205/50R17
                                                      A01) G7F) K01) K04) K78) M00) N215)

                                                      215/45R17

                                                      225/40R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      225/45R17
                                                      A01) G7F) K01) K04) K78)

                                                      235/40R17
                                                      A01) K01) K04) K78)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     7 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 97     Toyota Auris            205/45R17                              A02) bis A10)
                             (2. Generation,         A93a) M00) N215)                       BF1) E59) E61)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R17
                                                     A01) K01) K04) K28) N225)

                                                      225/40R17
                                                      A01) A93a) K01) K04) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
§22 48936*11




               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 73     Toyota Auris            205/45R17                              A01) bis A10)
                             (2. Generation,         A93a) M00) N215)                       BF1) E59) E60) K28)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-          215/45R17
                             Hinterachse)            K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis          205/50R17                            A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge vor Facelift A01) K04) K50) K63) K65) K66) M00)   BF1)
                               2006, ohne
                               Serienbereifung         215/45R17
                               215/50R17)
                                                       225/45R17
                                                       A01) K04) K50) K63) K65) K66)

                                                      235/40R17
                                                      A01) K03) K04) K50) K63) K64)

                                                      245/40R17
                                                      A01) K01) K04) K50) K63) K64) K65)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     8 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                            A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ab Facelift    A01) K04) K50) K63) K65) K66) M00)   BF1)
                               2006, mit Serienbereifung
                               215/50R17)                215/45R17

                                                       225/45R17
                                                       A01) K04) K50) K63) K65)

                                                       235/40R17
                                                       A01) K03) K04) K50) K63) K64)

                                                       245/40R17
                                                       A01) K01) K04) K50) K63) K64) K65)
§22 48936*11




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T27                            e11*2001/116*0331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Avensis         205/50R17                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     A93) G5V) M00) N215)                    BF1) EF0)

                                                       205/55R17
                                                       M00) N215)

                                                       215/50R17
                                                       A01) K03) M00)

                                                       215/55R17
                                                       A01) G0Z) K03) M00)

                                                       225/45R17
                                                       G5V)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/45R17
                                                       A01) K03)

                                                       235/50R17
                                                       A01) G0Z) K01) K04)

                                                       245/45R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/45R17
                                                       A01) GCS) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     9 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           215/50R17                         A01) bis A10)
                                                      K04) M00)                         A11) BF1) EF0)

                                                       215/55R17
                                                       K04) M00)

                                                       225/50R17
                                                       K01) K02)

                                                       235/50R17
                                                       K01) K02)

                                                       245/45R17
                                                       K01) K02)

                                                       255/45R17
§22 48936*11




                                                       K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            215/55R17                           A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) EF0) K01) K04)
                                                                                        K91) M00)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
               AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR             225/55R17                          A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)          A93a)                              A11) BF2)

                                                       235/55R17

                                                       245/50R17
                                                       A01) K01)

                                                       255/50R17
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     10 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 100      Toyota Corolla Verso    205/50R17                         A02) bis A10)
                                                       A01) K68) M00)                    BF1)

                                                       215/45R17

                                                       215/50R17
                                                       A01) G8T) K03) K04) K68) M00)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K68)

                                                       235/45R17
                                                       A01) G8T) K03) K04) K68)

                                                       245/40R17
                                                       A01) K03) K04) K68)
§22 48936*11




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Toyota Corolla Verso    215/45R17                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       215/50R17
                                                       A01) K03) K04) K68) M00)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K68)

                                                       235/45R17
                                                       A01) K03) K04) K68)

                                                       245/40R17
                                                       A01) K03) K04) K68)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 97       Toyota Corolla         205/45R17                          A01) bis A10)
                               (Stufenheck)           A93a) M00) N215)                   BF1) E67) K12)

                                                       205/45R17 M+S
                                                       A93a) M00)

                                                       215/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     11 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
               ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota Corolla          205/45R17                            A02) bis A10)
                             (Schrägheck, Kombi)     A93) M00) N215)                      A11) BF1) EF0)

                                                        205/50R17
                                                        A93a) M00) N215)

                                                        215/45R17
                                                        A93) N225)

                                                        225/45R17
                                                        A93a)

                                                        235/40R17
                                                        A01) A93a) K01)
§22 48936*11




                                                        245/40R17
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112      Toyota Corolla Cross     215/60R17                         A02) bis A10)
                                                        A93) M00)                         A11) BF2) EF0)

                                                        225/55R17
                                                        A01) A93) K03)

                                                        235/55R17
                                                        A01) A93a) K01)

                                                        245/50R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/50R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
               XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
               XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
               XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius Plus        205/50R17                         A01) bis A10)
                                                        M00)                              A11) BF1) K25) K88)

                                                        225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     12 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              225/60R17                         A01) bis A10)
                               (ohne                                                      BF1) E62) EF0) K01)
                               Serienverbreiterung,     225/65R17
                               nur bis EG-
                               Genehmigungs-Nr.:        235/60R17
                               e6*2001/116*0105*08)     K04)

                                                        245/55R17
                                                        K04)

                                                        255/55R17
                                                        K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48936*11




               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              225/60R17                         A02) bis A10)
                               (mit                                                       BF1) E62) EF0)
                               Serienverbreiterung,     225/65R17
                               nur bis EG-
                               Genehmigungs-Nr.:        235/60R17
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        245/55R17

                                                        255/55R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
               XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 114      Toyota RAV4             225/65R17                          A02) bis A10)
                               (nur Ausführungen ab    G6X)                               BF2) E63) EF0)
                               EG-Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*09     235/60R17
                               bzw.
                               e6*2007/46*0166*00)     245/60R17
                                                       A01) G6X) K01) K04)

                                                        255/55R17
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     13 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
               XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               129 bis 131   Toyota RAV4            225/65R17                          A02) bis A10)
                                                    A93)                               A11) BF1) EF0)

                                                      235/60R17
                                                      A93)

                                                      235/65R17
                                                      GH0)

                                                      245/60R17
                                                      A01) K01) K02)

                                                      255/55R17
                                                      A01) K01) K02)
§22 48936*11




                                                      255/60R17
                                                      A01) GH0) K01) K02)

                                                      275/50R17
                                                      A01) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AR2                           e11*2001/116*0350*..
               AR2N                          e11*2007/46*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Verso          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                     M00) N215)                        BF1)

                                                      205/55R17
                                                      M00) N215)

                                                      215/50R17
                                                      M00)

                                                      215/55R17
                                                      A01) K83) M00)

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17

                                                      235/45R17

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01) K16) K23) K83)

                                                      245/45R17

                                                      255/45R17
                                                      A01) K01) K16) K23) K83)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     14 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 48936*11




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     15 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 48936*11




                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
                      bzw. e6*2007/46*0166*00

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
                      beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

               E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

               E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

               E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     16 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
                      e6*2007/46*0346*00

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
§22 48936*11




                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
                    215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     17 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805



               G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
                    235/55R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 48936*11




                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     18 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805



               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
                      hinteren Stoßfänger umzulegen.

               K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
                      von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

               K64)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten.

               K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
                      Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
                      auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
                      werden.
§22 48936*11




               K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
                        umzulegen,
                      • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
                        komplett vom Halter zu entfernen,
                      • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
                        kürzen,
                      • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

               K70)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren
                        Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

               K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      notwendig:
                      • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
                         komplett umzulegen,
                      • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
                         Radhausausschnittkanten anzupassen,
                      • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an
                         das Innere Radhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     19 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich.
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
                         und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
                      • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
                         hinter Radmitte komplett umzulegen,
                      • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
§22 48936*11




                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     20 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 7b mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH
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               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024