Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7805.05 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5 LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2- CNG, DM2-LPG, DYB, DYB- LPG, DXA, DXA-LPG WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50520 125 Nm M14x1,5 RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42) M00) K35)S01) 215/45R17 225/45R17 K03)K04)K36) 66 bis 166 Mondeo 4-türer 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Fahrzeugausführungen M00) K35)S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0154*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42) M00) K35)S01) 215/45R17 225/45R17 K03)K04)K36) 66 bis 166 Mondeo 5-türer, 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Fahrzeugausführungen M00) K35)S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei fengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R17 A01) bis A10)E42) M00) K35)S01) 215/45R17 225/45R17 K03)K04)K36) 66 bis 166 Mondeo Kombi, 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Fahrzeugausführungen M00) K35)S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. DM2-CNG e13*2001/116*1018*.. DM2-LPG e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Ford Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10) A01)K03)K04)K57)M00)N215) S01) 215/45R17 A01)K03)K04)N225) 225/45R17 A01)K03)K04)K57) 235/40R17 A01)K03)K04)K57)K58) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 215/55R17 A02) bis A10) M00)N225) S01) 215/60R17 M00)N225) 225/55R17 N235) 225/60R17 N235) 235/50R17 A01)K03) 235/55R17 A01)K03) 245/50R17 A01)K03)K04) 245/55R17 A01)K03)K04) 255/45R17 A01)K03) 255/50R17 A01)K01)K04) RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) M00) S01) 205/50R17 A01)K61)K62)M00) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K62) 235/40R17 A01)K03)K04)K62) 235/45R17 A01)K03)K04)K60)K61)K62)L23) 245/40R17 A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 166 Ford Focus ST 205/45R17 M+S A02) bis A10) M00) S01) 205/50R17 M+S A01)K61)K62)M00) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S A01)K03)K62) RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) M00)W215) 215/50R17 M+S A01)K01)K72)M00) 225/45R17 M+S 235/45R17 M+S A01)K01)K72) 245/40R17 M+S A01)K01)K16)K72) 245/45R17 M+S A01)K01)K13)K16)K22)K72) Typ: WA6 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Galaxy, S-Max 225/50R17 A01) bis A10) K04) S01)K01) 235/50R17 K04)K15)K38) 245/50R17 K02)K15)K38)K64)L24) 255/45R17 K02)K15)K38) e13*2001/116*0185*14 1285/1365(1410) 5/108/63,3 RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) M00)N215) E52)S01) 215/45R17 215/50R17 A01)K04)M00) 225/45R17 235/45R17 A01)K04) 245/40R17 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) A01)K03)K04)M00) S01) 215/45R17 A01)K03)T91) 215/50R17 A01)G01)K03)K04)K67)M00) 225/45R17 A01)K03)K04) 235/40R17 A01)K03)K04) 235/45R17 A01)G01)K03)K04)K67) 245/40R17 A01)K01)K04)K67) 245/45R17 A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68) RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A01)K03)K04)M00)N215) S01) nicht nur 205/55R16) 215/45R17 A01)K03)T91) 215/50R17 A01)K03)K04)K67)M00) 225/45R17 A01)K03)K04) 235/40R17 A01)K03)K04) 235/45R17 A01)K03)K04)K67) 245/40R17 A01)K01)K04)K67) 245/45R17 A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68) RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K03)M00)N215) S01) 205/55R17 A01)G01)K03)K13)K22)M00)N215) 215/45R17 A93a) 215/50R17 A01)K01)K04)M00) 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)A93a)K01)K04) 235/45R17 A01)K01)K04) 245/40R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Ford Focus ST 215/45R17 M+S A02) bis A10) A93a) 215/50R17 M+S A01)K01)K04)M00) 225/45R17 M+S A01)K03) 235/45R17 M+S A01)K01)K04) RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll- Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind. E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu versetzen. K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an das Radhaus anzulegen. K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben, - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen, K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger aufzuweiten. K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen. K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K64) An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Stehbolzen zur Befestigung des Filzinnenkotflügels zu entfernen. Der Filzinnenkotflügel ist dann klebend zu befestigen. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford- Bestellnummer 1342639 eingebaut werden. L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit : - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen , - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen . M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013 RA-000725-A0-104-14~FO-5-108-63_3-ET42_56R7805.docx