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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   56R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          56R7805.05
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2350 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG,     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50502 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3-     M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2-
CNG, DM2-LPG, DYB, DYB-
LPG, DXA, DXA-LPG
WA6                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50520 125 Nm
                            M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ:                           B4Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Mondeo (4-türer)           205/50R17                         A01) bis A10)E42)
                                         M00)                              K35)S01)

                                            215/45R17

                                            225/45R17
                                            K03)K04)K36)

 66 bis 166         Mondeo 4-türer          205/50R17 M+S                  A01) bis A10)
                    (Fahrzeugausführungen   M00)                           K35)S01)
                     mit Sommerbereifung
                     nur 18Zoll)
e1*98/14*0154*17E   1175/1015 (1085)                                       5/108/63,3



Typ:                           B5Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Mondeo (5-türer)           205/50R17                         A01) bis A10)E42)
                                         M00)                              K35)S01)

                                            215/45R17

                                            225/45R17
                                            K03)K04)K36)

 66 bis 166         Mondeo 5-türer,         205/50R17 M+S                  A01) bis A10)
                    (Fahrzeugausführungen   M00)                           K35)S01)
                    mit Sommerbereifung nur
                    18Zoll)
e1*98/14*0155*17E   1175/1020 (1090)                                       5/108/63,3



Typ:                         BWY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rei fengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Mondeo (Kombi)           205/50R17                           A01) bis A10)E42)
                                       M00)                                K35)S01)

                                            215/45R17

                                            225/45R17
                                            K03)K04)K36)

 66 bis 166         Mondeo Kombi,           205/50R17 M+S                  A01) bis A10)
                    (Fahrzeugausführungen   M00)                           K35)S01)
                    mit Sommerbereifung nur
                    18Zoll)
e1*98/14*0156*17E   1200/1150(1220)                                        5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                            e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                        e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                        e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford Focus C-Max        205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)K57)M00)N215)         S01)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K04)K57)

                                         235/40R17
                                         A01)K03)K04)K57)K58)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                            e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga               215/55R17                         A02) bis A10)
                                        M00)N225)                         S01)

                                         215/60R17
                                         M00)N225)

                                         225/55R17
                                         N235)

                                         225/60R17
                                         N235)

                                         235/50R17
                                         A01)K03)

                                         235/55R17
                                         A01)K03)

                                         245/50R17
                                         A01)K03)K04)

                                         245/55R17
                                         A01)K03)K04)

                                         255/45R17
                                         A01)K03)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K04)


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                             e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                         e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                         e13*2001/116*0999*..
DB3                             e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus               205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       M00)                              S01)

                                          205/50R17
                                          A01)K61)K62)M00)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K62)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)K62)

                                          235/45R17
                                          A01)K03)K04)K60)K61)K62)L23)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST           205/45R17 M+S                      A02) bis A10)
                                        M00)                               S01)

                                          205/50R17 M+S
                                          A01)K61)K62)M00)

                                          215/45R17 M+S

                                          225/45R17 M+S
                                          A01)K03)K62)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     5 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                   e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                                e13*2001/116*1010*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257            Ford Focus RS           205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                                               M00)W215)

                                                215/50R17 M+S
                                                A01)K01)K72)M00)

                                                225/45R17 M+S

                                                235/45R17 M+S
                                                A01)K01)K72)

                                                245/40R17 M+S
                                                A01)K01)K16)K72)

                                                245/45R17 M+S
                                                A01)K01)K13)K16)K22)K72)



Typ:                         WA6
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 176   Galaxy, S-Max           225/50R17                                  A01) bis A10)
                                      K04)                                       S01)K01)

                                                235/50R17
                                                K04)K15)K38)

                                                245/50R17
                                                K02)K15)K38)K64)L24)

                                                255/45R17
                                                K02)K15)K38)
e13*2001/116*0185*14   1285/1365(1410)                                           5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     6 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                            e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                        e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo             205/50R17                                A02) bis A10)
                                        M00)N215)                                E52)S01)

                                          215/45R17

                                          215/50R17
                                          A01)K04)M00)

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)K04)

                                          245/40R17
                                          A01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17                                A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A01)K03)K04)M00)                       S01)

                                          215/45R17
                                          A01)K03)T91)

                                          215/50R17
                                          A01)G01)K03)K04)K67)M00)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)G01)K03)K04)K67)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/45R17
                                          A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     7 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A01)K03)K04)M00)N215)              S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          215/45R17
                                          A01)K03)T91)

                                          215/50R17
                                          A01)K03)K04)K67)M00)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K03)K04)K67)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K03)M00)N215)                 S01)

                                          205/55R17
                                          A01)G01)K03)K13)K22)M00)N215)

                                          215/45R17
                                          A93a)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)

                                          235/40R17
                                          A01)A93a)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             Ford Focus ST           215/45R17 M+S                      A02) bis A10)
                                        A93a)

                                          215/50R17 M+S
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          225/45R17 M+S
                                          A01)K03)

                                          235/45R17 M+S
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Teiletyp :                  56R7805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
     Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind.

E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
     von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
     Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.


K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich
     der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu
     versetzen.

K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
     eng an das Radhaus anzulegen.

K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
         dem Radhaus zu verkleben,
     - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen,

K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
     aufzuweiten.

K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
     um ca. 10 mm zu kürzen.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
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K64) An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Stehbolzen zur Befestigung des
     Filzinnenkotflügels zu entfernen. Der Filzinnenkotflügel ist dann klebend zu befestigen.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
     Bestellnummer 1342639 eingebaut werden.

L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
     1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
     - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
     - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.



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Teiletyp :                  56R7805


T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013




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