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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  56R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         56R7805.05
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2350 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
G, M, JM, W, FW                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
J                                bis Modelljahr 08/2002                    ZP50573 120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                 ab Modelljahr 09/2002                     ZP50597 140 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
DE, JE                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50597 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000725-A0-104-13a~RE-5-108-60-ET42_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ:                         JE
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0084*.., e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 103   Renault Espace 2.0,      215/50R17                                  A02) bis A10)
              Renault Espace 1.9Tdi    A01)K38)M00)                               S02)

                                           235/40R17

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01)K02)K38)K47)

 81 bis 140         Renault Espace         225/45R17                              A02) bis A10)
                    (nicht für Fahrzeuge                                          S02)
                    mit langem Radstand)   235/45R17
                                           A01)K02)K38)K47)

 81 bis 140         Renault Grand Espace   225/45R17                              A02) bis A10)
                    (langer Radstand)                                             S02)
                                           235/45R17
                                           A01)K02)K38)K47)
e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                               5/108/60



Typ:                            G
ABE / EG-Genehmigung:           e2*98/14*0206*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103; 120 Laguna Limousine,        215/45R17                               A01) bis A10)
                 Laguna Break                                                     K15)K18)
                                          225/45R17
                                          K03)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                          vorne                hinten             Hinweise
                                          215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                  K15)K18)V00)
 110 bis 152         Laguna Limousine,     225/45R17                              A01) bis A10)
                     Laguna Break                                                 K03)K15)K18)

e2*98/14*0206*39E   1190/1070                                                     5/108/60



Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 152   Renault Aventime         225/50R17                                 A01) bis A10)
                                                                                  K03)
e2*98/14*0247*03E                                                                 5/108/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*.., e2*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           225/55R17                              A01) bis A10)
                                                                                K03)K04)
                                              235/50R17

                                              245/50R17
e2*98/14*0263*28   1370 / 1370                                                  5/108/60



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                   e2*98/14*0272*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                Renault Megane             205/45R17                         A02) bis A10)
                   (Limousine, Cabrio)        M00)

                                              205/50R17
                                              A01)K52)M00)

                                              215/45R17

                                              225/40R17

                                              225/45R17
                                              A01)K52)

                                              235/40R17

                                              245/40R17
                                              A01)K52)




RA-000725-A0-104-13a~RE-5-108-60-ET42_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     4/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane Break     205/45R17                         A02) bis A10)
                (Kombi)                  M00)

                                          205/50R17
                                          A01)K52)K66)M00)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K52)K66)

                                          235/40R17
                                          A01)K66)

                                          245/40R17
                                          A01)K52)K66)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110      Renault Scenic          205/50R17                          A02) bis A10)
                                        M00)

                                          225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Renault Kangoo          215/45R17                          A02) bis A10)
                                        A01)G6D)K04)K74)T91)

                                          225/45R17
                                          A01)K04)K74)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     5/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000725-A0-104-13a~RE-5-108-60-ET42_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Kunststoffhalter
     zwischen hinteren Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen.

K47) Die Kotflügelkante an Achse 2 ist am Übergang zum Stoßfänger um ca. 10 mm
     auszustellen und auf eine Restbreite von ca. 3 mm abzuschleifen.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013




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