Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-B0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 56R7805.05
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : VOLVO (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H, J, R, S, T Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
mm
RA-000725-B0-104-15a~VO-5-108-65-ET42_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-B0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S 80 225/50R17 A01) bis A10)E42)E19a)
K15)K23)S03)
235/45R17
K03)
e9*2001/116*0028*17E 1200/1090 5/108/65
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 215/45R17 A02) bis A10)E42)
(nicht Cross Country S03)
bzw. XC 70) 225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)E42)
S03)V00)
220 V70 Typ R 225/45R17 M+S A02) bis A10)E42)
S03)
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
e4*2001/116*0040*17E 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 BIFUEL 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
RA-000725-B0-104-15a~VO-5-108-65-ET42_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-B0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
A01)K33)
220 S60 Typ R 225/45R17 M+S A01) bis A10)
K33)S03)
e9*2001/116*0036*16 1120/1050 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
A01)K33)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000725-B0-104-15a~VO-5-108-65-ET42_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-B0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
RA-000725-B0-104-15a~VO-5-108-65-ET42_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48936
Nr. : RA-000725-B0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013
RA-000725-B0-104-15a~VO-5-108-65-ET42_56R7805.docx