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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      56R7805
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             56R7805.31
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        82 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                            ZP51136     120 Nm
            Schaftlänge 33,5 mm
BF2         Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm          ZP51134    140 Nm
BF3         Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                            ZP51136    110 Nm
            Schaftlänge 33,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
182                            e1*2001/116*0352*..
1C                             e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                 205/45R17                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)         M00) N215)                           BF1)

                                         205/50R17
                                         A01) K03) K04) K57) M00) N215)

                                         215/45R17
                                         A01) K03) K04) N225)

                                         225/45R17
                                         A01) K03) K04) K57)

                                         235/40R17
                                         A01) K03) K04) K57)

                                         245/40R17
                                         A01) K01) K04) K68)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
                                         vorne             hinten
                                         205/50R17         225/45R17         A01) bis A10)
                                         K03) M00)         K04) K57)         BF1) V00)
                                         215/45R17         235/40R17         A01) bis A10)
                                         K03)              K04) K57)         BF1) V00)
                                         215/45R17         245/40R17         A01) bis A10)
                                         K03)              K04) K68)         BF1) V00)
                                         225/45R17         245/40R17         A01) bis A10)
                                         K03)              K04) K68)         BF1) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    205/50R17                         A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim      K57) M00)                         BF1) K03)
                Typ 1K2 bis
                Genehmigungs-Nr.           215/45R17
                e1*2007/46*0273*03;
                beim Typ 1K4 bis           225/45R17
                Genehmigungs-Nr.           K04) K57)
                e1*2007/46*0283*03)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf.      Auflagen und Hinweise
                                           Auflagen
                                           vorne             hinten
                                           205/50R17         225/45R17       A01) bis A10)
                                           K03) M00)         K04) K57)       BF1) V00)
                                           215/45R17         235/40R17       A01) bis A10)
                                           K03)                              BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  205/45R17                         A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       A94) M00) T88)                    BF1)

                                        205/50R17
                                        M00)

                                        215/45R17
                                        A94a)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/45R17         245/40R17        A02) bis A10)
                                                                           BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                205/45R17                           A02) bis A10)
                (330i, 330d)           A94) M00) T88)                      BF1)

                                        205/50R17
                                        M00)

                                        215/45R17
                                        A94a)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        235/45R17
                                        A01) G01) K32)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/45R17         245/40R17        A02) bis A10)
                                                                           BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                          e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/45R17                          A02) bis A10)
                                                                          A94) BF1)
                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     BMW X3                 215/60R17                          A01) bis A10)
                                       M00) N225)                         BF2) K01)

                                        215/60R17 M+S
                                        M00)

                                        225/55R17
                                        N235)

                                        235/55R17

                                        245/50R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                  205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692    A01) K35) M00) N215)              BF1) E42)
                mm)
                                        215/45R17
                                        N225)

                                        225/45R17
                                        A01) K01) K02) K35)

                                        235/40R17
                                        A01) K01) K02)

                                        245/40R17
                                        A01) K01) K02) K31) K35)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.      Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/45R17         245/40R17       A01) bis A10)
                                        K01) K35)         K02) K31)       BF1) E42) V00)
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Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                  215/45R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740    N225)                             BF3) E43)
                mm)
                                        225/45R17
                                        A01) K35)

                                        235/40R17

                                        245/40R17
                                        A01) K35)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.      Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/45R17         245/40R17       A01) bis A10)
                                        K35)                              BF3) E43) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP51136
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP51134
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP51136
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/30/340 ATE mit belüfteter Scheibe Ø348x30 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K31)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste
       umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der
       Radmitte nach oben einzuformen.

K32)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
       und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
       mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb
          des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter
          die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 19 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.08.2019