Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R7805.31
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø65
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, ZP51105 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 225/65R17 A01) bis A10)
(ohne Serien- BF1) ER1) K01) K02)
Radhausverbreiterungen 235/60R17
)
235/65R17
245/60R17
245/65R17
255/55R17
255/60R17
265/60R17
275/55R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190 VW Amarok 245/60R17 A02) bis A10)
(mit Serien- BF1) ER1)
Radhausverbreiterungen 245/65R17
)
255/60R17
255/65R17
265/60R17
A01) K04)
275/55R17
A01) K03) K04)
275/60R17
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128 VW Touareg 235/65R17 A01) bis A10)
(Radanschluss 5/120) K03) BF1) K04)
245/60R17
K03)
255/60R17
K01)
275/55R17
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 VW T5, Multivan, 215/55R17 A02) bis A10)
Multivan Beach, Multivan A93) M00) N225) T98) BF1) E75) E89) E97) ER1)
Starline, Caravelle,
California, California 215/60R17
Beach, Transporter, A93) M00) N225) T100)
Transporter Flex,
Business 225/55R17
(Ausführungen mit A93) N235) T101)
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll) 225/60R17
A01) A93) G01) N235)
235/50R17
A93) T100)
235/55R17
A93)
245/50R17
A01) K03) T99)
245/55R17
A01) G01) K03)
255/50R17
A01) K01) T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 VW T5, Multivan, 215/60R17 A02) bis A10)
Multivan Beach, Multivan A93) M00) N225) T100) BF1) E75) E89) E97)
Starline, Caravelle,
California, California 225/55R17
Beach, Transporter, A93) N235) T101)
Transporter Flex,
Business 225/60R17
(Ausführungen mit A01) A93) G01) N235)
kleinsten Serienreifen
in17Zoll) 235/55R17
A93)
245/50R17
A01) K03) T99)
245/55R17
A01) G01) K03)
255/50R17
A01) K01) T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 VW T6; Bus, 215/55R17 A02) bis A10)
geschlossener Kasten A93) M00) T98) BF1) E75) E97a)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/60R17
in 16Zoll) A93) M00) T100)
225/50R17
A93) T98)
225/55R17
A93) T101)
235/50R17
A93) T100)
235/55R17
A93)
245/45R17
A01) A93) G01) T99)
245/50R17
A01) K03) T99)
255/45R17
A93) T102)
255/50R17
A01) K03) T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW T6; Bus, 215/55R17 A02) bis A10)
geschlossener Kasten A93) M00) N225) T98) BF1) E75) E97a)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/60R17
in 17Zoll) A93) M00) N225) T100)
225/50R17
A93) N235) T98)
225/55R17
A93) N235) T101)
235/50R17
A93) T100)
235/55R17
A93)
245/45R17
A01) A93) G01) T99)
245/50R17
A01) K03) T99)
255/45R17
A93) T102)
255/50R17
A01) K03) T101)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Zubehörkit: ZP51105
Anzugsmoment: 180 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).
E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
225/75R16C ausgerüstet sind.
E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
- ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
- ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7805
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 17 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.08.2019