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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      56R7805
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             56R7805.27
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                   ZP50704     120 Nm
            Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                e1*2001/116*0217*..
8P                                e1*2001/116*0241*..
8P                                e1*2001/116*0456*..
8PB                               e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio,   A01) K03) M00)                    BF1)
                außer S3, RS3)
                                           215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01) K03)

                                         235/40R17
                                         A01) K03) K04)

                                         245/40R17
                                         A01) K01) K04) K58) K59)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
                                         vorne             hinten
                                         205/50R17         225/45R17         A01) bis A10)
                                         K03) M00)                           BF1) V00)
                                         215/45R17         235/40R17         A01) bis A10)
                                                           K04)              BF1) V00)
                                         215/45R17         245/40R17         A01) bis A10)
                                                           K04) K58) K59)    BF1) V00)
                                         225/45R17         245/40R17         A01) bis A10)
                                         K03)              K04) K58) K59)    BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                            e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                225/45R17                             A01) bis A10)
                                       K03)                                  BF1)

                                         235/40R17
                                         K03) K04)

                                         245/40R17
                                         K01) K04) K58) K59)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
                                         vorne             hinten
                                         225/45R17         245/40R17         A01) bis A10)
                                         K03)              K04) K58) K59)    BF1) V00)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback 205/50R17                               A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          M00) N215)                        BF1)

                                          215/45R17
                                          A93a) N225)

                                          225/45R17

                                          235/40R17
                                          A01) K04)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                S3, S3 Sportback            M00)                              BF1)
                (3-türig, 5-türig)
                                            215/45R17 M+S
                                            A93a)

                                          225/45R17

                                          235/40R17
                                          A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/45R17                            A02) bis A10)
                A3 Cabrio                M00) N215)                           BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.      205/45R17 M+S
                18 Zoll Räder verbaut    M00) W215)
                oder eingetragen haben)
                                         215/45R17
                                         N225)

                                          215/45R17 M+S
                                          W225)

                                          225/45R17
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/45R17                         A02) bis A10)
                A3 Cabrio                M00)                              BF1) E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die           205/50R17
                serienmäßig 19 Zoll      M00)
                Räder verbaut und/
                oder eingetragen haben) 215/45R17

                                        215/50R17
                                        M00)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        235/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      215/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                                                  BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.
                18 Zoll Räder verbaut
                oder eingetragen haben)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                M00)                              BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die           215/45R17 M+S
                serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und/       215/50R17 M+S
                oder eingetragen haben) M00)
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Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        M00)                              BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen
                205/..)                  215/50R17
                                         M00)

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17

                                        255/45R17
                                        A01) K63)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/50R17         245/45R17        A02) bis A10)
                                                                           BF1) E44) E54) V00)
                                        225/50R17          255/45R17       A01) bis A10)
                                                           K63)            BF1) E44) E54) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen   235/45R17
                225/..)
                                         245/45R17

                                        255/45R17
                                        A01) K63)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/50R17         245/45R17        A02) bis A10)
                                                                           BF1) E44) E54) V00)
                                        225/50R17          255/45R17       A01) bis A10)
                                                           K63)            BF1) E44) E54) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77)
                Baureihe 8J; bis EG-     235/45R17
                Genehmigungs-Nr          A93)
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit         245/45R17
                kleinsten Sommer-        A93)
                Serienreifen 225/..)
                                         255/45R17
                                         A01) K68)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77)
                Baureihe 8J; bis EG-     235/45R17 M+S
                Genehmigungs-Nr          A93)
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit         245/45R17 M+S
                kleinsten Sommer-Reifen A93)
                245/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                  225/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis 235/45R17
                19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr          245/45R17
                e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                  225/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie       235/45R17
                auch 20Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr          245/45R17
                e1*2001/116*0369*17)
                                         255/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 20
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 20
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Teiletyp :                   56R7805


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
       I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
       auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
       mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 20
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       3-Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
          von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
          bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus
          ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den
          Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm
          nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach
          oben umzulegen (vorher quer einsägen).
       5- Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
          von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
          bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
          entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm
          nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach
          oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 20 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.08.2019