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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                20a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       56R7805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                               56R7805.27
Radgröße:                                                     8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                               900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2350 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford-Werke AG, Köln

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
WGR                                  Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50792 140 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                         WGR
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.., e1*2001/116*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128    Ford Galaxy             205/50R17                                  A02)bis A10)
                                       M00)

                                         225/45R17
                                         A01)K55)
150                    Ford Galaxy       205/50R17 M+S                            A02)bis A10)
                                         M00)

                                         225/45R17
                                         A01)K55)
e1*2001/116*0024*27E                                                              5/112/57,1




RA-000725-A0-104-20a~FO-5-112-57-ET48_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                20a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000725-A0-104-20a~FO-5-112-57-ET48_56R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000725-A0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7805


K55) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
     Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
     3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
     Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 20a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013




RA-000725-A0-104-20a~FO-5-112-57-ET48_56R7805.docx