Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7805.27 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford-Werke AG, Köln Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment WGR Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Typ: WGR ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.., e1*2001/116*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 Ford Galaxy 205/50R17 A02)bis A10) M00) 225/45R17 A01)K55) 150 Ford Galaxy 205/50R17 M+S A02)bis A10) M00) 225/45R17 A01)K55) e1*2001/116*0024*27E 5/112/57,1 RA-000725-A0-104-20a~FO-5-112-57-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000725-A0-104-20a~FO-5-112-57-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K55) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 20a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013 RA-000725-A0-104-20a~FO-5-112-57-ET48_56R7805.docx