Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 1 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: 56R7805.27 Radausführungskennz.: 56R7805.27 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm Schaftlänge 28 mm 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm Schaftlänge 28 mm 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 2 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur M00) BF1) E93) E100) N215) zulässig an 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) Fahrzeugausführungen M00) BF1) E93) E100) ab EG-Genehmigungs- 215/45R17 215/45R17 A02) bis A10) Nr. BF1) E93) E100) N225) e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) BF1) E93) E100) 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) BF1) E93) E100) V00) 205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K04) BF1) E93) E100) V00) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K04) BF1) E93) E100) V00) 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04) BF1) E93) E100) V00) 215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K04) BF1) E93) E100) G01) V00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04) BF1) E93) E100) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb und M00) BF1) E95) E100) Allrad; Beim Typ 245G 215/45R17 M+S 215/45R17 M+S A02) bis A10) nur zulässig an BF1) E95) E100) Fahrzeugausführungen 215/50R17 M+S 215/50R17 M+S A01) bis A10) ab EG-Genehmigungs- K04) M00) BF1) E95) E100) Nr. 225/45R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0470*04) BF1) E95) E100) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 3 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, C204) A94a) M00) BF1) E110) EF1) N215) 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) A94a) M00) BF1) E110) EF1) 215/45R17 215/45R17 A02) bis A10) A94) BF1) E110) EF1) N225) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) A94a) N235) BF1) E110) EF1) 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF1) E110) EF1) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, W204) M00) BF1) E104) EF0) N215) 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) M00) BF1) E104) EF0) 215/45R17 215/45R17 A02) bis A10) BF1) E104) EF0) N225) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) N235) BF1) E104) EF0) 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF1) E104) EF0) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 4 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi, S204) M00) BF1) E104) EF1) N215) 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) M00) BF1) E104) EF1) 215/45R17 215/45R17 A02) bis A10) BF1) E104) EF1) N225) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) N235) BF1) E104) EF1) 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF1) E104) EF1) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a) EF0) A205) 225/45R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) E110a) EF0) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94a) N235) A11) BF1) E110a) EF0) 225/50R17 M+S 225/50R17 M+S A02) bis A10) A94a) A11) BF1) E110a) EF0) 235/50R17 235/50R17 A02) bis A10) N245) A11) BF1) E110a) EF0) G4K) 235/50R17 M+S 235/50R17 M+S A02) bis A10) A11) BF1) E110a) EF0) G4K) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94) A11) BF1) E110a) EF0) 235/50R17 255/45R17 A02) bis A10) A11) BF1) E110a) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 5 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, W205) A94) M00) T93) A11) BF1) E103) EF0) N215) 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) A94) M00) T93) A11) BF1) E103) EF0) W215) 205/55R17 205/55R17 A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) N215) 205/55R17 M+S 205/55R17 M+S A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) W215) 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) N225) 215/50R17 M+S 215/50R17 M+S A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) W225) 215/55R17 215/55R17 A02) bis A10) A94a) M00) A11) BF1) E103) EF0) G4K) N225) 215/55R17 M+S 215/55R17 M+S A02) bis A10) A94a) M00) A11) BF1) E103) EF0) G4K) W225) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) A94) N235) T94) A11) BF1) E103) EF0) 225/45R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) A94) T94) A11) BF1) E103) EF0) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94a) N235) A11) BF1) E103) EF0) 225/50R17 M+S 225/50R17 M+S A02) bis A10) A94a) A11) BF1) E103) EF0) 235/50R17 235/50R17 A01) bis A10) K04) N245) A11) BF1) E103) EF0) G4K) 235/50R17 M+S 235/50R17 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EF0) G4K) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94) A11) BF1) E103) EF0) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EF0) GB6) V00) 235/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EF0) GB6) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 6 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi, S205) A94) M00) T93) A11) BF1) E103) EF0) N215) 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) A94) M00) T93) A11) BF1) E103) EF0) W215) 205/55R17 205/55R17 A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) N215) 205/55R17 M+S 205/55R17 M+S A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) W215) 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) N225) 215/50R17 M+S 215/50R17 M+S A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E103) EF0) W225) 215/55R17 215/55R17 A02) bis A10) A94a) M00) A11) BF1) E103) EF0) G4K) N225) 215/55R17 M+S 215/55R17 M+S A02) bis A10) A94a) M00) A11) BF1) E103) EF0) G4K) W225) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) A94) N235) T94) A11) BF1) E103) EF0) 225/45R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) A94) T94) A11) BF1) E103) EF0) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94a) N235) A11) BF1) E103) EF0) 225/50R17 M+S 225/50R17 M+S A02) bis A10) A94a) A11) BF1) E103) EF0) 235/50R17 235/50R17 A01) bis A10) K04) N245) A11) BF1) E103) EF0) G4K) 235/50R17 M+S 235/50R17 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EF0) G4K) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94) A11) BF1) E103) EF0) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EF0) V00) 235/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 7 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) (Limousine, W206, nur A94) M00) A11a) BF2) E131) EB1) Fahrzeugausführungen EB2) EF0) N225) ohne Hinterachslenkung) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94) A11a) BF2) E131) EB1) EB2) EF0) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94) A11a) BF2) E131) EB1) EB2) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) (Limousine, W206, nur A94) M00) A11a) BF2) EB1) EB2) EF0) Fahrzeugausführungen N225) mit Hinterachslenkung) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94a) A11a) BF2) EB1) EB2) EF0) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94a) A11a) BF2) EB1) EB2) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 150 Mercedes C-Klasse 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) Plug-in-Hybrid A94) A11b) BF2) E131) EB1) EB2) (Limousine, W206, nur Fahrzeugausführungen ohne Hinterachslenkung) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 8 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) (Kombi, S206, nur A94) M00) A11a) BF2) E131) EF0) N225) Fahrzeugausführungen 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) ohne Hinterachslenkung) A94) A11a) BF2) E131) EF0) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94) A11a) BF2) E131) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi, S206, nur A94) M00) T93) A11a) BF2) EF0) N215) Fahrzeugausführungen 215/45R17 215/45R17 A02) bis A10) mit Hinterachslenkung) A94) T91) A11a) BF2) EF0) G1D) N225) 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) A94) M00) A11a) BF2) EF0) N225) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) A94) A11a) BF2) EF0) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94a) A11a) BF2) EF0) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94a) A11a) BF2) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 150 Mercedes C-Klasse 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) Plug-in-Hybrid A94) A11b) BF2) E131) EB1) EB2) (Kombi, S206, nur Fahrzeugausführungen ohne Hinterachslenkung) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 9 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie M00) BF1) E95a) auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S 215/45R17 M+S A02) bis A10) BF1) E95a) 215/50R17 M+S 215/50R17 M+S A01) bis A10) M00) BF1) E95a) 225/45R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) BF1) E95a) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) M00) A11) BF1) EF0) 205/55R17 205/55R17 A02) bis A10) M00) A11) BF1) EF0) 215/50R17 215/50R17 A01) bis A10) K04) M00) A11) BF1) EF0) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 10 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) M00) BF1) EB3) EF1) N215) Ausführungen mit 205/50R17 M+S 205/50R17 M+S A02) bis A10) kleinsten Serienreifen A94) M00) BF1) EB3) EF1) in 16Zoll oder 17Zoll) 215/45R17 215/45R17 A02) bis A10) A94) BF1) EB3) EF1) N225) 215/45R17 M+S 215/45R17 M+S A02) bis A10) A94) BF1) EB3) EF1) 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) A94) M00) BF1) EB3) EF1) G4Y) N225) 215/50R17 M+S 215/50R17 M+S A02) bis A10) A94) M00) BF1) EB3) EF1) G4Y) 225/45R17 225/45R17 A02) bis A10) A94) BF1) EB3) EF1) N235) 225/45R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) A94) BF1) EB3) EF1) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/50R17 205/50R17 A02) bis A10) (W212, Limousine, A94) M00) A11) BF1) E111) EB3) EF1) Ausführungen mit 205/55R17 205/55R17 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen A94) M00) A11) BF1) E111) EB3) EF1) in 16Zoll) 215/50R17 215/50R17 A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) E111) EB3) EF1) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94) A11) BF1) E111) EB3) EF1) 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A11) BF1) E111) EB3) EF1) V00) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 11 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7Jx17H2, ET44 8Jx17H2, ET48 110 bis 145 Mercedes E-Klasse 205/55R17 205/55R17 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) M00) A11) BF2) E111a) EF0) 215/55R17 215/55R17 A02) bis A10) A94) M00) A11) BF2) E111a) EF0) 225/50R17 225/50R17 A02) bis A10) A94) A11) BF2) E111a) EF0) 225/55R17 225/55R17 A02) bis A10) A94) A11) BF2) E111a) EF0) 235/50R17 235/50R17 A02) bis A10) A94) A11) BF2) E111a) EF0) 245/50R17 245/50R17 A02) bis A10) A94) A11) BF2) E111a) EF0) Die Verwendung des Rades 56R7805, 56R7805.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 56R7705, 56R7705.573 (ABE-Nr. 48935*12) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 12 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 130 Nm Achse: 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 150 Nm Achse: 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 13 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 14 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-J0-104 Anlage-Nr. : DC1 Seite : 15 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage DC1 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 30.08.2022