Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7805 einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit umsymmtrischem Tiefbett und Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und Art des Sonderrades: dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Radnabe durch Kunststoffkappe verschlossen Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7805.27 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm Schaftlänge 27 mm BF2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm Schaftlänge 27 mm BF3 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge ZP50792 170 Nm 35 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) M00) N215) BF1) E99) 215/50R17 M00) 215/55R17 M00) 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle Dune 215/50R17 M+S A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) BF1) M00) 215/55R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Cross Caddy, 205/50R17 A01) bis A10) Caddy Alltrack K03) M00) B43) BF2) K04) (Frontantrieb) 215/45R17 K03) T91) 225/45R17 K01) 235/40R17 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 125 VW Caddy, Caddy 205/50R17 A01) bis A10) Maxi, Caddy Life K01) M00) B43) BF2) K04) (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross 215/45R17 Caddy) K03) T91) 225/45R17 K01) 235/40R17 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 VW Golf 5 205/50R17 A01) bis A10) (Ausführungen mit K01) M00) BF2) kleinsten Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 215/45R17 K03) 225/45R17 K01) 235/40R17 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K03) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 VW Golf 5, R32 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Ausführungen mit K01) M00) BF2) kleinsten Serienreifen in 17Zoll) 215/45R17 M+S K03) 225/45R17 K01) 235/40R17 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 199 VW Golf 6 205/50R17 A02) bis A10) A01) K03) M00) BF2) 205/50R17 M+S A01) K03) M00) 215/45R17 225/45R17 A01) K03) 235/40R17 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A02) bis A10) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 205/45R17 A02) bis A10) M00) N215) BF2) 215/45R17 N225) 225/40R17 A01) K03) 225/45R17 A01) K03) K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R17 225/40R17 A02) bis A10) M00) BF2) N215) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Golf Plus 205/50R17 A01) bis A10) (außer Ausführung M00) BF2) K01) K04) Cross Golf) 215/45R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Cross Golf 205/50R17 A02) bis A10) A01) K03) M00) BF2) 215/45R17 225/45R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 96 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit M00) BF2) E90) Verbundlenker- Hinterachse) 205/50R17 A01) K97) M00) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 180 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit M00) N215) BF2) E91) Mehrlenker- Hinterachse) 205/50R17 A01) K97) M00) N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport 205/50R17 M+S A02) bis A10) M00) BF2) 215/45R17 M+S A93) 215/50R17 M+S M00) 225/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 VW Golf 7 R 205/45R17 A02) bis A10) (Nicht zulässig bei M00) N215) BF2) E100a) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 205/45R17 M+S Reifengröße 235/35R19 M00) ausgerüstet sind) 205/50R17 A01) K97) M00) N215) 205/50R17 M+S A01) K97) M00) 215/45R17 N225) 215/45R17 M+S 225/45R17 N235) 225/45R17 M+S 235/40R17 235/45R17 A01) K25) K97) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 VW Golf 7 R 205/50R17 A02) bis A10) (Nur zulässig bei M00) N215) BF2) E100) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 215/50R17 Reifengröße 235/35R19 A01) G01) M00) N225) ausgerüstet sind) 225/45R17 N235) 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 100 VW e-Golf 205/45R17 A02) bis A10) M00) BF2) 205/50R17 A01) K97) M00) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit M00) N215) BF2) E90) EF0) Verbundlenker- Hinterachse) 205/50R17 A01) K97) M00) N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit M00) N215) BF2) E91) EF0) Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17 A01) K97) M00) N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Nicht zulässig bei A01) K97) M00) BF2) E100a) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 215/45R17 M+S Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind) 225/45R17 M+S 235/40R17 M+S 235/45R17 M+S A01) K25) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Nur zulässig bei M00) BF2) E100) Fahrzeugen die serienmäßig mit der 215/50R17 M+S Reifengröße 235/35R19 A01) G01) M00) ausgerüstet sind) 225/45R17 M+S 235/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/50R17 A02) bis A10) Alltrack M00) BF2) 215/45R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit A93a) M00) BF2) E90) Verbundlenkerachse) 205/50R17 M00) 215/45R17 225/45R17 235/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit A93a) M00) BF2) E91) Mehrlenkerachse) 205/50R17 M00) 215/45R17 225/45R17 235/40R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/50R17 A02) bis A10) M00) BF2) E95) 215/45R17 225/45R17 A01) K04) 235/45R17 A01) K01) K04) K13) K21) K22) K63) 245/40R17 A01) K01) K04) K21) K28) K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04) K21) K28) BF2) E95) V00) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Jetta 205/45R17 A02) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) M00) BF2) E95a) 205/50R17 A01) K01) M00) 215/45R17 225/40R17 A01) K01) 225/45R17 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 205/50R17 A02) bis A10) (B6 / B7, Limousine, M00) BF1) E87) E93) Kombi, kleinste Serienreifen in 16Zoll, 215/45R17 außer Alltrack) 215/50R17 A01) G0R) K63) M00) 225/45R17 235/45R17 A01) G0P) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 220 VW Passat 205/50R17 A02) bis A10) (B6 / B7, Limousine, M00) N215) BF2) E87) E93) Kombi, kleinste Serienreifen in 17Zoll, 205/50R17 M+S außer Alltrack) M00) 215/45R17 N225) 215/50R17 A01) K63) M00) N225) 225/45R17 N235) 235/40R17 235/45R17 A01) K63) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7M e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 VW Sharan 205/50R17 A02) bis A10) A01) K03) K49) M00) N215) T93) BF3) 215/45R17 T91) 225/45R17 A01) K03) K04) 235/40R17 A01) K03) K04) 235/45R17 A01) K03) K04) K49) 245/40R17 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 VW Touran 2 205/55R17 A01) bis A10) (außer Cross) K03) M00) BF1) E96a) 215/55R17 K03) M00) 225/50R17 K01) K04) 235/50R17 K01) K04) K71) 245/45R17 K01) K04) 255/45R17 K01) K04) K71) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: ZP50792 Anzugsmoment: 170 Nm E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E100a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO Nr. : RA-000725-E0-104 Anlage-Nr. : 20d Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 20d mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 10.01.2018