Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R7805.28 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø82 Ø64.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CL3, CL4, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50832 110 Nm CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, M12x1,5 CU3, CW1, CW2, CW3, FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, RE5, RE6, RE7, RU RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ: CL3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord 205/45R17 A02) bis A10) M00) 215/40R17 215/45R17 e11*98/14*0165*01 1010/940 5/114,3/64 Typ: CL4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord Hatchback 205/45R17 A02) bis A10) M00) 215/40R17 215/45R17 e11*98/14*0166*01 1110/940 5/114,3/64,0 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64 RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0094*02E 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0097*02E 1090/1030(0) 5/114,3/64 RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typen: ABE / EG-Genehmigung: FK1 e11*2001/116*0255*.. FK1 e13*2007/46*1119*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 103 Honda Civic, 215/45R17 A02) bis A10) Honda Civic LPG E45a) 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K01)K04)K48) 1085//835(0) 5/114,3/64 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) Tourer A01)K60)K61)M00) E45) (ab Modelljahr 2012) 215/45R17 225/45R17 A01)K60) Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*00297*05 940/830(0) 5/114,3/64 RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*00306*02 980/740(0) 5/114,3/64 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*00298*03 1085/835(0) 5/114,3/64 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*0334*02 920/820(0) 5/114,3/64 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. RE7 e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 122 Honda CR-V 225/65R17 A02) bis A10) (beim Typ RE5 nur zulässig E46) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0301*05; beim Typ RE6 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0302*05) RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 118 Honda CR-V 225/60R17 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2013; Typ E46a) RE5 nur zulässig ab EG- 225/65R17 Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06; Typ RE6 nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CU1 e6*2001/116*0113*.. CU2 e6*2001/116*0114*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW2 e6*2001/116*0121*.. CW3 e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 148 Honda Accord 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)M00)N215) EF0) 215/50R17 A93)M00)N225) 215/55R17 G7L)M00)N225) 225/50R17 235/45R17 A93) 235/50R17 A01)G7L)K01)K04) 245/45R17 RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RU e6*2007/46*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 96 Honda HR-V 215/50R17 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) EF0) 225/50R17 A01)K01)K04) 235/45R17 A01)K01)K04) 245/45R17 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K01)M00) K04) EF0)V00) 215/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01)M00) K04) EF0)V00) 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) EF0)V00) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K02) EF0)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07 - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07 - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06 - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00 - Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06 - Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05 E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012: - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05 - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05 - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03 RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06 - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48936 Nr. : RA-000725-D0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca 200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben, - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung, - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu entfernen. K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.12.2015 RA-000725-D0-104-23~HO-5-114_3-64-ET48_56R7805.docx