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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      56R7805
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             56R7805.28
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        82 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50832     110 Nm
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Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                           e6*2001/116*0113*..
CU2                           e6*2001/116*0114*..
CU3                           e6*2001/116*0115*..
CW1                           e6*2001/116*0120*..
CW2                           e6*2001/116*0121*..
CW3                           e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord           205/55R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     A93) M00) N215)                    BF1) EF0)

                                        215/50R17
                                        A93) M00) N225)

                                        215/55R17
                                        G7L) M00) N225)

                                        225/50R17

                                        235/45R17
                                        A93)

                                        235/50R17
                                        A01) G7L) K01) K04)

                                        245/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                             e11*2001/116*0255*..
FK2                             e11*2001/116*0256*..
FK3                             e11*2001/116*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110      Honda Civic, Honda      205/50R17                         A02) bis A10)
                Civic Tourer            A01) K60) K61) M00)               BF1) E45)
                (ab Modelljahr 2012)
                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01) K60)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                             e11*2007/46*3633*..
FK                             e6*2007/46*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134      Honda Civic 5dr         215/45R17                         A02) bis A10)
                (5-türig)               A93a) N225)                       BF1) EF0)

                                        215/45R17 M+S
                                        A93a)

                                        215/50R17
                                        M00) N225)

                                        215/50R17 M+S
                                        M00)

                                        225/45R17
                                        N235)

                                        225/45R17 M+S

                                        235/45R17

                                        245/40R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V              225/65R17                         A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur                                         BF1) E46)
                zulässig bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;
                beim Typ RE6 nur
                zulässig bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V              225/60R17                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013;                                      BF1) E46a)
                Typ RE5 nur zulässig
                                        225/65R17
                ab EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e11*2001/116*0301*06;
                Typ RE6 nur zulässig
                ab EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e11*2001/116*0302*06)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                            e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V             215/50R17                         A01) bis A10)
                                       M00)                              BF1) EF0) K01) K04)

                                       225/50R17

                                       235/45R17

                                       245/45R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.     Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        215/50R17         235/45R17      A01) bis A10)
                                        K01) M00)         K04)           BF1) EF0) V00)
                                        215/50R17         245/45R17      A01) bis A10)
                                        K01) M00)         K04)           BF1) EF0) V00)
                                        225/50R17         245/45R17      A01) bis A10)
                                        K01)              K04)           BF1) EF0) V00)
                                        225/50R17         255/45R17      A01) bis A10)
                                        K01)                             BF1) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.
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A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
       • Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
       • Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
       • Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
      • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
          (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt
          als die gekürzte Verbreiterung,
       • der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
          entfernen.

K61)   An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich 30
       Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 23 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.08.2019