Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7805.28 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Renault Laguna 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. oder 205/55R17 205/..) M00) 215/50R17 M00) 215/55R17 M00) 225/45R17 225/50R17 235/45R17 235/50R17 245/45R17 255/45R17 RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 175 Renault Laguna 215/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00) E62)EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/.. oder 215/55R17 225/..) M00) 225/45R17 225/50R17 235/45R17 235/50R17 245/45R17 255/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Fluence 205/50R17 A02) bis A10) M00) 215/50R17 A01)K84)M00) 225/45R17 235/45R17 A01)K84) RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A93)M00) EF0) Kombi, Ausführungen mit Serienreifen 195/65R15 205/50R17 oder 205/55R16 oder M00) 205/50R17) 215/45R17 A93) 225/45R17 235/40R17 A93) 235/45R17 A01)G1D)K78) 245/40R17 A01)K78) RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, M00) EF0) Kombi, Ausführungen mit Serienreifen 205/65R15 205/55R17 oder 205/60R16 oder M00) 205/55R17) 215/50R17 A01)K78)M00) 225/45R17 225/50R17 A01)K77)K78) 235/45R17 A01)K78) 245/40R17 A01)G3B)K78) 245/45R17 A01)K77)K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Renault Megane 225/45R17 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, EF0) Kombi, Ausführungen mit 235/40R17 kleinsten Serienreifen A93) 225/..) 235/45R17 A01)G01)K78) 245/40R17 A01)K78) RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 118 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10) Scenic A93)M00)N215) EF0) 205/55R17 G6G)M00)N215) 215/50R17 G6G)M00)N225) 225/45R17 A93) 225/50R17 A01)G6G)K64) 235/45R17 G6G) 245/45R17 A01)G6G)K64) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48936 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000725-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7805 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 24b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.03.2013 RA-000725-A0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_56R7805.docx