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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                22b
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R7805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          56R7805.28
               Radausführungskennz.:                                   56R7805.28
               Radgröße:                                                8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 48936*11




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          4 Ø82 Ø60.1
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                22b
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross       215/55R17                         A02) bis A10)
                                                      A93a) M00)                        BF1) EF0)

                                                      225/50R17
                                                      A93a)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01)

                                                      245/50R17
                                                      A01) GGW) K01) K04)

                                                      255/45R17
                                                      A01) K01)
§22 48936*11




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris            195/45R17                          A02) bis A10)
                             (1. Generation)         G7G) M00) N205) T85)               BF1) E58)

                                                      205/45R17
                                                      M00) N215)

                                                      215/45R17

                                                      225/40R17

                                                      225/45R17
                                                      G7F)

                                                      235/40R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                22b
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 97     Toyota Auris            205/45R17                         A02) bis A10)
                             (2. Generation,         M00) N215)                        BF1) E59) E61)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                                     M00) N215)

                                                      215/45R17
                                                      N225)

                                                      225/40R17

                                                      225/45R17
§22 48936*11




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 73     Toyota Auris            205/45R17                         A02) bis A10)
                             (2. Generation,         M00) N215)                        BF1) E59) E60)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-          205/50R17
                             Hinterachse)            M00) N215)

                                                      215/45R17

                                                      225/40R17

                                                      225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                22b
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           215/50R17                         A02) bis A10)
                                                      A93a) M00)                        A11) BF1) EF0)

                                                       215/55R17
                                                       A93a) M00)

                                                       225/50R17

                                                       235/50R17

                                                       245/45R17

                                                       255/45R17
§22 48936*11




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            215/55R17                           A02) bis A10)
                                                    A93a) M00)                          A11) BF2) EF0)

                                                       215/60R17
                                                       M00)

                                                       225/55R17

                                                       235/50R17
                                                       A01) K01)

                                                       235/55R17
                                                       A01) K01) K91)

                                                       245/50R17
                                                       A01) K01) K04) K91)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                22b
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 48936*11




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                22b
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
§22 48936*11




               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
                    215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
                    215/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000725-L0-104
               Anlage-Nr. :                22b
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7805


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
§22 48936*11




                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 22b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024