Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R8805.373 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F1X, F2AT, F2GT, FML2, Serien-Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm FMCA, FMX, UKL-L, 7L, G3X, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge G5K, G5L 27,5 mm RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, 215/45R18 A02) bis A10) Active Tourer xDrive, Gran A01)K01)K02)K18)K28) Tourer, Gran Tourer xDrive 225/40R18 A01)K01)K02)K18)K28) 225/45R18 A01)K01)K02)K18)K28) 235/40R18 A01)K01)K02)K18)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 225/50R18 A02) bis A10) BMW 5er Hybrid N235) E21)EF0) (Limousine, außer M550i xDrive und M550d xDrive) 235/45R18 N245) 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 294 bis 340 BMW 5er 245/45R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, nur M550i E21)EF0) xDrive und M550d xDrive) RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/50R18 A02) bis A10) (Kombi, außer M550i xDrive A94a)N235) E21)EF0) und M550d xDrive) 235/45R18 A94a)N245) 245/45R18 A94a) 255/45R18 A01)GA2)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 294 BMW 5er 255/45R18 M+S A02) bis A10) (Kombi, nur M550i xDrive A01)G01)K03) E21)EF0)ER1) und M550d xDrive) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW 7er 225/55R18 A02) bis A10) (Baureihe G11) N235) 235/50R18 N245) 245/50R18 255/45R18 RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K02)K89) 245/45R18 A01)K01)K02)K89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 BMW X3 225/55R18 A02) bis A10) A94) B77) 225/60R18 A94) 235/55R18 A01)A94)K04) 245/55R18 A01)K04) 255/50R18 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FML2 e1*2007/46*1678*.. FMCA e1*2007/46*1679*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 225/30R18 A02) bis A10) (Limousine 2-türig, Cabrio) A01)G01)K01)K02)K87)T82) RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 BMW Mini Countryman 225/45R18 A02) bis A10) John Cooper Works A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x24mm, - Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x20mm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-F0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 38a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.02.2018 RA-000804-F0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx