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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R8805.373
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
211, 211K, 211 AMG, 211K          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZPS5X3283 130 Nm
AMG, 204, 204K, 204X, 245G        M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
212, R1ES                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZPS5X3283 150 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18                          A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A01)K01)K04)K13)K21)N225)          E110)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        A01)K01)K04)K13)N225)T89)         E104)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       215/40R18                          A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           A01)K01)K04)K13)N225)T89)          E104)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                AMG                      A01)K01)
                (Limousine, W205)
                                         225/45R18 M+S
                                         A01)K01)K122)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                AMG                     A01)K01)
                (Kombi, S205)
                                        225/45R18 M+S
                                        A01)K01)K122)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S                        A02) bis A10)
                AMG                       A01)K01)K132)
                (Coupe C205, Cabrio A205)
                                          225/45R18 M+S
                                          A01)K01)K122)K132)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
211K                            e1*2001/116*0213*..
211 AMG                         e1*2001/116*0397*..
211K AMG                        e1*2001/116*0398*..
211                             e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378     Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S                         A02) bis A10)
                AMG
                (Limousine, Kombi)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/45R18                          A02) bis A10)
                (W213, Limousine)        A01)K03)N235)                      E111a)EF0)

                                          225/50R18
                                          A01)K01)N235)

                                          235/45R18
                                          A01)K01)N245)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)N255)

                                          245/45R18
                                          A01)K01)N255)

                                          255/45R18
                                          A01)GA2)K01)K04)N265)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    4/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/45R18                         A02) bis A10)
                (S213, Kombi)           A01)K03)N235)T95)                 EF0)

                                         225/50R18
                                         A01)K01)N235)

                                         235/45R18
                                         A01)K01)N245)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)N255)

                                         255/45R18
                                         A01)GA2)K01)K04)N265)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG      215/55R18 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K120)M00)

                                         225/50R18 M+S
                                         A01)K01)K118)K119)K120)

                                         245/45R18 M+S
                                         A01)K01)K118)K119)K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC            235/60R18                         A02) bis A10)
                (X253)                  A94)

                                         245/55R18
                                         A94)

                                         255/55R18
                                         A01)A94)K01)

                                         275/50R18
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    5/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/60R18                               A02) bis A10)
                (C253, ohne               A94)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  245/55R18

                                          255/55R18
                                          A01)K01)

                                          275/50R18
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/60R18            255/55R18          A02) bis A10)
                                                                                  V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/55R18                               A02) bis A10)
                (C253, mit                A94a)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  235/60R18
                                          A94a)

                                          245/55R18

                                          255/55R18
                                          A01)K01)

                                          275/50R18
                                          A01)K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/60R18            255/55R18          A02) bis A10)
                                                                                  V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

RA-000804-D0-104-38b~DB-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    6/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



RA-000804-D0-104-38b~DB-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000804-D0-104-38b~DB-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000804-D0-104-38b~DB-5-112-66_5-ET30_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-D0-104
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 38b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2017




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