Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R8805.03
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2150 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi / Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
8L, 8N, 8X                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000804-C0-104-04~AU-5-100-57-ET35_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/5                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
8X                                     e1*2007/46*0414*..
8X                                     e1*2007/46*0509*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 141          Audi A1, A1 Sportback       215/35R18                              A02) bis A10)
                    (3-türig, 5-türig)
                                                225/35R18
                                                A01)G4U)K04)



Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.. , e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  215/40R18                                      A01) bis A10)
              Audi A3 quattro           E48)K35)

                                               225/35R18
                                               K03)

                                               225/40R18
                                               K03)K04)K35) K42)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                               vorne                hinten             Hinweise
                                               225/40R18            245/35R18          A01)bis A10)K03)K04)
                                                                                       K28)K35)K42)V00)

 154 bis 180        Audi S3                    225/40R18             225/40R18         A02) bis A10)

                                               225/40R18             245/35R18         A02) bis A10)
                                                                                       V00)

e1*98/14*0042*19E                                                                      5/100/57




RA-000804-C0-104-04~AU-5-100-57-ET35_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    3/5                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ:                            8N
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0089*.. , e1*98/14*0089*.. , e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 140  Audi TT,                    215/40R18                                 A02) bis A10)
              Audi TT quattro (Coupe,     E48)
              Roadster)
                                          225/35R18

                                              225/40R18
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 180           Audi TT quattro        225/35R18                               A02) bis A10)
                       (Coupe, Roadster)
                                              225/40R18
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184                   Audi TT quattro        225/40R18                               A02) bis A10)
                       (Coupe, Roadster)
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
                                                                                      5/100/57



Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 176  Audi TT quattro          225/35R18                                      A02) bis A10)

                                              225/40R18
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
e1*2001/116*0247*01E   1040/870,4WD                                                   5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000804-C0-104-04~AU-5-100-57-ET35_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E48) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
     der Reifengröße 225/45R17oder 225/40R18 ausgerüstet oder nur diese Reifengrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000804-C0-104-04~AU-5-100-57-ET35_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/35R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K42) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor), die serienmäßig nicht
     mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.08.2016




RA-000804-C0-104-04~AU-5-100-57-ET35_56R8805.docx