Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-E0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R8805.03 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2150 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A10(a), T22, T20, T23, T25, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm XP11(a), XW3(a), XW3P, M12x1,5 XP12(a) RA-000804-E0-104-02a~TO-5-100-54-ET35_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-E0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A10(a) e11*2007/46*0150*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Lexus CT200h 205/40R18 A02) bis A10) N215) 205/45R18 G05)M00)N215) 215/40R18 225/35R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)G6D)K01)K04) 235/35R18 A01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) Typ: T22 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Toyota Avensis 215/35R18 A01) bis A10) K03)K32)K33) 225/35R18 e11*93/81*0077*08E 1010/970 5/100/541 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Toyota Avensis 205/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeugausf. vor Facelift 2006, ohne Serienbereifung 215/40R18 215/50R17) 225/40R18 A01)K04)K50)K63)K65)K66) 235/35R18 A01)K03)K04)K50)K63)K64) 245/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66) RA-000804-E0-104-02a~TO-5-100-54-ET35_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-E0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 120 Toyota Avensis 205/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift N215) 2006, mit Serienbereifung 215/50R17) 215/40R18 225/40R18 235/35R18 A01)K03)K04)K50)K63)K64) 245/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66) Typ: T20 ABE / EG-Genehmigung: G608; e1*93/81*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 129 Toyota Celica, 225/35R18 A01) bis A10) Toyota Celica Cabrio K03)K12) 178 Toyota Celica, 225/35R18 Turbo 4WD e1*93/81*0006*05E 5/100/54,1 Typ: T23 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 141 Toyota Celica 225/35R18 A02) bis A10) e11*98/14*0122*07E 960/945 5/100/541 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(a) e11*2001/116*0264*.. XW3P e11*2007/46*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius 205/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K82)N215) RA-000804-E0-104-02a~TO-5-100-54-ET35_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-E0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP11(a) e11*2001/116*0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 74 Toyota Urban Cruiser 205/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb) M00) 215/40R18 A01)K82) 225/40R18 A01)K01)K04)K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP12(a) e11*2007/46*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Verso S 205/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26) 225/35R18 A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000804-E0-104-02a~TO-5-100-54-ET35_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-E0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000804-E0-104-02a~TO-5-100-54-ET35_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-E0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis 200 mm vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer Länge von ca. 50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen. K33) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten. RA-000804-E0-104-02a~TO-5-100-54-ET35_56R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922 Nr. : RA-000804-E0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R8805 K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen, - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist zu entfernen, - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen, - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.06.2015 RA-000804-E0-104-02a~TO-5-100-54-ET35_56R8805.docx