Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            56R8805
Art des Sonderrades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       RONAL
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    56R8805.03
Radgröße:                                                          8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               100 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                              68 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                                690 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       SEAT

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm                 ZP50397     120 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                              e9*2001/116*0067*..
6JN                             e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 215/35R18                           A01) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-                                         BF1) K01) K04) K51)
                Zoll oder 15-Zoll )
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                               e9*2001/116*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     Seat Ibiza, Ibiza ST      215/35R18                         A01) bis A10)
                (mit Serie 215/40R17)                                       BF1) K01) K04) K51)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1M                             e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      Seat Toledo, Leon       225/35R18                           A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         225/40R18
                                         A01) K32) K34)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1M                            e9*98/14*0026*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 165     Seat Leon Cupra R      225/35R18                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         225/40R18
                                         A01) K32) K34)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      3/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 120 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K32)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.

K34)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      4/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Die Anlage 4a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.09.2019