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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R8805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R8805.03
Radausführungskennz.:                                    56R8805.03
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                        690 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ            205/40R18                                A01) bis A10)
                                      K03) N215)                               BF1)

                                       215/40R18
                                       K03)

                                       225/35R18
                                       K01) K04)

                                       225/40R18
                                       K01) K04) K13) K22) K25)

                                       235/35R18
                                       K01) K04)

                                       245/35R18
                                       K01) K04) K13) K22) K25)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       205/40R18           225/35R18           A01) bis A10)
                                       K03) N215)          K04)                BF1) V00)
                                       205/40R18           235/35R18           A01) bis A10)
                                       K03) N215)          K04)                BF1) V00)
                                       215/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                       K03)                K04)                BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z2                            e13*2018/858*00325*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Subaru BRZ            215/40R18                                A02) bis A10)
                                                                               BF2)
                                       225/35R18
                                       A01) K02) K03)

                                       225/40R18
                                       A01) K02) K03)

                                       235/35R18
                                       A01) K01) K02)

                                       245/35R18
                                       A01) K01) K02) K16) K23)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       215/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                           K02) K16) K23)      BF2) V00)
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Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                             e13*98/14*0087*..
SGG                            e11*2001/116*0242*..
SGG                            e11*2001/116*0317*..
SGS                            e1*2001/116*0209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169      Subaru Forester         215/45R18                         A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        225/45R18
                                        A01) K01)

                                        235/40R18
                                        A01) K01) K04)

                                        245/40R18
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e13*2001/116*0982*..
SHG                            e11*2001/116*0329*..
SHS                            e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester         225/45R18                         A01) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis                                      BF1) K02)
                EG-Genehmigungs-Nr. 235/45R18
                e13*2001/116*0982*08) K01)

                                        245/45R18
                                        K01) K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e13*2001/116*0982*..
SJ                             e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester        225/50R18                          A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab    A01) K02) K03)                     BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*09) 225/55R18
                                       A01) K02) K03)

                                        235/45R18

                                        235/50R18
                                        A01) K01) K02)

                                        245/45R18
                                        A01) K02) K03)

                                        245/50R18
                                        A01) K01) K02)

                                        255/45R18
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                          e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                         e1*2001/116*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
180             Subaru Legacy           205/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit       N215)                             BF1) E41) K01) K15) M00)
                Serienreifen                                              T86)
                215/45R18 ww.           205/45R18 M+S
                215/50R17 jedoch        W215)
                nicht Ausführung
                Outback)




Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                         e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                        e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy          205/45R18                          A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne                                        BF1) E42) K01) K15) M00)
                Serienreifen                                              T86)
                215/45R18 od.
                215/50R17 und nicht
                Ausführung Outback)
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Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Subaru Legacy            215/40R18                           A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        K03)                                BF1)
                kleinsten Serienreifen
                in 16Zoll oder 17Zoll)   215/45R18
                                         K03) K35)

                                        225/40R18
                                        K01) K02) K35)

                                        225/45R18
                                        G1T) K01) K02) K13) K22) K27) K35)

                                        235/40R18
                                        K01) K02) K35)

                                        245/35R18
                                        K01) K02) K35)

                                        245/40R18
                                        K01) K02) K13) K22) K27) K35)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195     Subaru Legacy            225/45R18                           A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                            BF1) K01) K02) K13) K22)
                kleinsten Serienreifen   245/40R18                           K27) K35)
                in 18Zoll)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback 225/50R18                              A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                        225/55R18

                                        235/50R18

                                        245/45R18

                                        245/50R18
                                        A01) K01) K38)

                                        255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                            e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV              225/50R18                           A01) bis A10)
                                                                           A93) BF1) K01) K02)
                                       235/45R18

                                       245/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 120 Nm

E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16,
       205/65R16, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder
       min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.

K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Türhinterkante bis zur
          Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R8805


M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.11.2023