Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R8805.03
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50397 120 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50397 140 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 VW Fox 215/35R18 A01) bis A10)
(außer CROSS FOX) BF1) E49) G01) K01) K02) K28)
K32)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1J e1*2001/116*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 VW Golf R32 225/35R18 A01) bis A10)
K32) T87) BF1) K01) K04)
225/40R18
K31) K32) K44)
245/35R18
K35) K44)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1J e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 VW Golf, Golf 4- 205/40R18 A01) bis A10)
Motion, VW Bora, Bora K03) N215) T86) BF1) K04)
4-Motion
(Schrägheck, 205/45R18
Stufenheck, Kombi, K03) K31) K32) M00) N215) T86)
Front-und Allradantrieb)
215/40R18
K01) K31) K32) N225)
225/35R18
K01) K32)
225/40R18
K01) K31) K32) K44)
245/35R18
K01) K35) K44)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen und Hinweise
Auflagen
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
K03) BF1) N215) V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K03) K31) M00) K04) K32) K44) BF1) N215) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K31) K04) K35) K44) BF1) N225) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y e1*2001/116*0205*..
9C e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW New Beetle 205/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) BF1)
205/45R18
A01) K31) M00)
215/40R18
A01) K03) K31) K33)
225/35R18
A01) K03) K33)
225/40R18
A01) K03) K31) K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen und Hinweise
Auflagen
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K31) M00) K33) BF1) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K31) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Cross Polo, Polo 215/35R18 A01) bis A10)
Fun BF1) K04) K47)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
6R e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 VW Polo 215/35R18 A01) bis A10)
(außer Cross) BF1) K01) K04) K25) K28) K90)
K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141 VW Polo GTI 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K25) K28) K90)
K93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 VW Polo R 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K25) K28) K90)
K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 VW Polo Cross 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K25) K28) K90) K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C1 e13*2007/46*1985*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85 VW T-Cross 205/45R18 A02) bis A10)
M00) BF2)
215/40R18
A93a)
215/45R18
225/40R18
A01) K01) K04)
225/45R18
A01) K01) K04)
235/40R18
A01) K01) K04)
245/35R18
A01) K01) K04)
245/40R18
A01) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZP50397
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZP50397
Anzugsmoment: 140 Nm
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit der
Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen Radhaus
der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
(Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden.
K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante bis
zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
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Teiletyp : 56R8805
K44) Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffaufwölbung vor der HA-Feder ist ab Unterkante
(Befestigungsschraube) auf einer Länge von ca. 200 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm)
abzutrennen oder warm einzuformen,
• die Befestigungsschraube dort ist zu entfernen und der Blechwinkel dahinter nach vorn zu formen
(auf ABS-Steuerleitung achten),
• die Kunststoff-Radhausschale im rechten Radhaus direkt vor dem Dämpfer ist ab Unterkante
bis ca. 100 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm) abzutrennen oder warm einzuformen.
K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis etwa
100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Die Anlage 4c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.09.2019