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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 5d
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          56R8805
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                56R8805.060
Radgröße:                                                        8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            110 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                           65,1 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              830 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      OPEL

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                ZPS5X3056 110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                ZPS5X3056 120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam S            205/40R18                            A01) bis A10)
                                       K19) K88)                            BF1) K87)

                                       215/35R18
                                       K04)

                                       225/35R18
                                       K04) K19)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 5d
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam Rocks S      205/40R18                           A01) bis A10)
                                       K19) K88)                           BF1) K87)

                                        215/35R18

                                        225/35R18
                                        K04) K19)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                             e1*2001/116*0261*..
A-H                             e1*2007/46*0344*..
A-H                             e11*2001/116*0246*..
A-H                             e11*2001/116*0247*..
A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
A-H/VAN                         e1*2007/46*0576*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147      Opel Astra               205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-      A93) T86)                         BF2)
                türig, Kombi, Cabrio; 5-
                Loch)                    205/45R18
                                         G2P) M00) T86)

                                        215/40R18

                                        225/35R18
                                        A01) K04)

                                        225/40R18
                                        A01) K04)

                                        235/35R18
                                        A01) K03) K04) K70)

                                        245/35R18
                                        A01) K01) K04) K70)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        205/45R18         225/40R18        A01) bis A10)
                                        M00)              K04)             BF2) G2P) T86) V00)
                                        215/40R18         245/35R18        A01) bis A10)
                                                          K04) K70)        BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 5d
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C                         e4*2001/116*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             Opel Astra OPC         225/35R18                           A01) bis A10)
                                                                           BF2) K04)
                                        225/40R18

                                        235/35R18
                                        K03) K70)

                                        245/35R18
                                        K01) K70)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Opel Corsa D             205/40R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF2) K75)
                kleinsten Serienreifen   215/35R18
                185/..)                  K03) K04)

                                        215/40R18
                                        G5L) K03) K04)

                                        225/35R18
                                        K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Opel Corsa D             215/35R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        K03)                              BF2) K04) K75)
                kleinsten Serienreifen
                195/..)                  215/40R18
                                         K03)

                                        225/35R18
                                        K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 5d
Seite :                      4 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155             Opel Corsa D OPC        205/40R18 M+S                     A01) bis A10)
                (Nürburgring Edition)                                     BF1) K75)
                                        215/35R18 M+S
                                        K03) K04)

                                        215/40R18 M+S
                                        G5L) K03) K04)

                                        225/35R18
                                        K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152     Opel Corsa E           205/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K04) K91)
                                        215/35R18

                                        225/35R18
                                        K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103    Opel Meriva            205/40R18                            A02) bis A10)
                                     A93) T86)                            BF2)

                                        205/45R18
                                        G3F) M00) T86)

                                        215/40R18

                                        225/35R18
                                        A93a) T87)

                                        225/40R18
                                        A01) K79)
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Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 5d
Seite :                      5 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR                   e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM                   e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW                    e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE                    e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE                    e11*2001/116*0235*..
Z-C                          e1*2001/116*0290*..
Z-C/S                        e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW                       e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra   205/45R18                         A02) bis A10)
              C Station Wagon,        M00) N215) T86)                   BF1)
              Signum
                                      205/45R18 M+S
                                      M00) T86) W215)

                                      215/45R18
                                      GD5) N225)

                                      215/45R18 M+S
                                      GD5) W225)

                                      225/40R18

                                      225/45R18
                                      A01) G03) K44) K64) L22)

                                      235/40R18
                                      A01) GAR) K01)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf.     Auflagen und Hinweise
                                       Auflagen
                                       vorne             hinten
                                       215/45R18         235/40R18      A02) bis A10)
                                                                        BF1) GD5) N225) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
GMIG                        e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147    Opel Zafira            215/40R18                          A02) bis A10)
              (ohne OPC)                                                BF1)
                                     225/40R18

                                      235/35R18
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Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                  e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                  e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
177           Opel Zafira OPC         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                      235/35R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
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A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 120 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C, 195/65R15,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/55R16,
     225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GD5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 225/45R18,
       235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten
       Radhauskante zu kürzen.

K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
          umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
          auszuschneiden.

K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
       Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
       Stoßfängers zu kürzen.

K70)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 350 mm vor und 100 mm hinter
          der Radmitte aufzuweiten,
       • der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
          zu seiner Vorderkante auf einer Höhe von ca. 50 mm (gemessen ab der Radhauskante)
          auszuschneiden.

K75)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis
          zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
          gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
          Radhauskante zu kürzen.

K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Ausbuchtung vom Kunststoffspritzschutz
       auszuschneiden und die dahinter liegende Blechlasche um 5 mm zu kürzen.
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K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
       folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
           ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende
           Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
       folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
           entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
           Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
           umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis
          zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
          gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
          Radhauskante zu kürzen.

L22)   Bei Fz.-Ausführungen, bei denen nicht bereits die Serienbereifungsgröße 235/35R19 bzw.
       225/45R18 eingetragen ist, muss die ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 (nach innen) durch
       Kreisfahrt nachgeprüft werden.
       Entfällt bei Signum und Vectra Station Wagon sowie bei Vectra/Lim ab der Fahrzeug-Ident-
       Nr. ....38040656 bzw. ....31032141 (serienmäßig geringerer Lenkeinschlagwinkel).
       Bei den übrigen Fahrzeugen ist bei nicht ausreichender Reifenfreigängigkeit die Ausrüstung mit
       Achsschenkeln mit OPEL Katalog Nr. 5308021 (links) und 5308020 (rechts) in Verbindung mit
       Spurstangen mit OPEL Katalog Satz-Nr. 1603244 erforderlich. (s. OPEL Serviceinformationen)

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 5d
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 5d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.09.2019