Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R8805.05
Radausführungskennz.: 56R8805.05
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *) 770 kg
Reifenabrollumfang: 2355 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 130 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50521 200 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 120 Nm
BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 140 Nm
BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 135 Nm
BF6 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50520 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 205/40R18 A01) bis A10)
N215) T86) BF1) K04) S01)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
K03) K57) N225)
225/40R18
K03) K57) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 205/40R18 A01) bis A10)
Max K03) N215) T86) BF1) S01)
(Ausführungen mit
Serie nicht nur 205/45R18
205/55R16) K03) M00) N215) T86)
215/40R18
K03) K04) N225) T89)
215/45R18
GCM) K03) K04) N225)
225/40R18
K03) K04) K67) N235)
235/35R18
K01) K04) T90)
235/40R18
K01) K04) K13) K22) K27) K67)
245/35R18
K01) K04) K13) K22) K67) K68)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C- 225/40R18 A01) bis A10)
Max K03) BF1) K04) K67) S01)
(Serie nur 205/55R16)
245/35R18
K01) K13) K22) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF e1*2007/46*1524*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175 Ford Edge 235/60R18 A02) bis A10)
A93a) BF2)
245/55R18
A01) A93a) K03)
255/55R18
A01) A93a) K01) K04)
275/50R18
A01) A93a) K01) K02)
285/50R18
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 205/40R18 A02) bis A10)
(3-türer, 4-türer, 5- T86) BF1) S01)
türer, Kombi, Cabrio)
205/45R18
A01) K61) K62) M00) T86)
215/40R18
A01) K62)
225/35R18
A01) K03) K04)
225/40R18
A01) K03) K04) K60) K61) K62)
235/35R18
A01) K01) K04) K60) K62)
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Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 205/40R18 M+S A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18 M+S
A01) K61) K62) M00)
215/40R18 M+S
A01) K62)
225/35R18
A01) K03) K04)
225/40R18
A01) K03) K04) K60) K61) K62)
235/35R18
A01) K01) K04) K60) K62)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 205/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) W215) BF1)
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01) K72)
225/40R18 M+S
A01) K01) K72)
235/40R18 M+S
A01) K01) K16) K72)
245/35R18 M+S
A01) K01) K04) K16) K72)
245/40R18 M+S
A01) K01) K04) K13) K16) K22) K25) K72)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-RS e13*2007/46*1616*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
257 Ford Focus RS 225/40R18 A01) bis A10)
(ab Modell 2016) BF1) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a) N215) T86) BF1) S01)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
T89)
215/45R18
A01) K13) K22)
225/40R18
A01) K01) K04)
235/35R18
A01) K01) K04)
245/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18 A01) bis A10)
K03) N225) BF1)
215/40R18 M+S
K03)
215/45R18
K03) K13) K22) N225)
215/45R18 M+S
K03) K13) K22)
225/40R18
K01) K04) N235)
225/40R18 M+S
K01) K04)
235/40R18
K01) K04) K13) K22) K25)
245/35R18
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 6 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, M00) N215) A11) BF1) E73)
Ausführungen mit
Verbundlenkerachse) 215/45R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, M00) N215) A11) BF1) E73)
Ausführungen mit
Mehrlenkerachse) 215/45R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus Active 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a) A11) BF1)
225/45R18
235/45R18
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206 Ford Focus ST 215/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) N225) BF1)
215/45R18
K03) N225)
225/40R18
K03) K04) N235)
245/35R18
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 7 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 225/50R18 A02) bis A10)
(1. Generation) A01) K03) N235) BF1) E61) S01)
235/45R18
235/50R18
A01) K03)
245/45R18
A01) K03)
245/50R18
A01) G2E) K01) K04)
255/45R18
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178 Ford Kuga 215/55R18 A02) bis A10)
(2. Generation) M00) N225) BF1) E62)
225/50R18
N235)
235/50R18
A01) K01) K04) K77)
245/45R18
255/45R18
A01) K01) K04) K77)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK e13*2007/46*2188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 140 Ford Kuga 225/60R18 A01) bis A10)
(3. Generation) A11) BF3) K04)
235/55R18
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 8 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) G6U) BF4) E52) E64) S01)
225/40R18
A01) K04)
235/35R18
A01) K04) T90)
235/40R18
A01) K04)
245/35R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV e13*2007/46*1485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) N225) A11) BF4) E65)
215/45R18 M+S
225/45R18
A01) K04) N235)
225/45R18 M+S
A01) K04)
235/40R18
A01) K04)
235/45R18
A01) K04) K13) K25)
245/40R18
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 9 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK e13*2007/46*2387*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Ford Mustang Mach-E 225/60R18 A01) bis A10)
A94) BF2) EF0) K04)
235/55R18
A94a) K01)
245/55R18
K01)
255/50R18
K01)
255/55R18
G0F) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K e9*2007/46*3165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 147 Ford Puma 215/45R18 A01) bis A10)
A11) BF5) K01)
225/45R18
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. 225/45R18 A02) bis A10)
Generation; Ford BF2) E69) S01)
Galaxy 2. Generation 235/45R18
245/40R18
A01) K03) K04)
245/45R18
A01) G8B) K03) K04) K38)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 10 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WAH6 e13*2007/46*2374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/50R18 A02) bis A10)
Generation; Ford A01) K03) K04) K81) A11c) BF2) E69a)
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an 245/45R18
Fahrzeugausführungen
bis einschließlich 18 245/50R18
Zoll Serienbereifung) A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25)
K80) K81) K82)
255/45R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WAH6 e13*2007/46*2374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/50R18 A02) bis A10)
Generation; Ford A01) K03) K04) K81) A11c) BF2) E69a)
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an 245/45R18
Fahrzeugausführungen
die mit 19 Zoll 245/50R18
Bereifung ausgerüstet A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25)
sind) K80) K81) K82)
255/45R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2 e1*2001/116*0206*..
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PT2 e1*2007/46*0271*..
PT2 L071
PU2 e1*2007/46*0272*..
PU2 L072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Ford Transit Connect/ 215/40R18 A01) bis A10)
Tourneo Connect K03) T89) BF1) E63) K04) S01)
(bis Modelljahr 2013)
225/35R18
K01) T87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 11 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG e13*2007/46*1451*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Ford Transit Connect/ 225/45R18 A02) bis A10)
Tourneo Connect /-LPG BF4) E63a)
(ab Modell 2014 bis 235/40R18
Facelift 2018) A01) K01)
245/40R18
A01) K01) K04) K28) K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Ford Transit Connect / 215/45R18 A02) bis A10)
Tourneo Connect T93) BF6) E74)
(ab Facelift 2018)
225/40R18
A01) GKX) K01) K04) T92)
225/45R18
A01) K01) K04) T95)
235/40R18
A01) K01) K04) T95)
235/45R18
A01) G0Z) K01) K04) K28) K78) K79)
245/40R18
A01) K01) K04) K28) K78)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R8805
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
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BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP50521
Anzugsmoment: 200 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 135 Nm
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP50520
Anzugsmoment: 140 Nm
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von
26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
• Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
• Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
• Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15
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E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
• Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
• Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
• Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
E74) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
• Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
• Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16,
235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 235/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/55R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
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K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem
Radhaus zu verkleben,
• der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
um ca. 8 mm zu kürzen,
• der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
kürzen,
K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
aufzuweiten.
K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
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K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
• der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
warm einzuformen oder auszuschneiden.
K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist in
diesem Bereich warm einzuformen,
• die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter der
Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
ist zu entfernen,
• der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
hinten zu versetzen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an
das Radhaus zu kleben,
• die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000804-M0-104
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Teiletyp : 56R8805
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 11 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.11.2023