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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R8805.05
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           770 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2355 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
N 3, CC9, JA, JB                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5
DC                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50520 140 Nm
                                 M14x1,5




RA-000804-C0-104-11a~JA-5-108-63_3-ET40_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DC                             e11*2007/46*3324*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 280     Jaguar F-Pace           235/65R18                                A02) bis A10)
                                        A94)N245)

                                         245/60R18
                                         A94)N255)

                                         255/60R18
                                         A94)

                                         265/55R18
                                         A01) K01)

                                         265/60R18
                                         A01) GE2)K01)

                                         285/50R18
                                         A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                             e11*2007/46*2150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 177     Jaguar XE               225/45R18                                A02) bis A10)
                (Heckantrieb)           A01) A94a)K03)                           E19a)

                                         245/40R18
                                         A01) K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                         K03)                                    E19a)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                            e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202     Jaguar XF               235/45R18                                A02) bis A10)
                                        A94)                                     EF0)S01)

                                         235/50R18

                                         245/45R18
                                         A94)

                                         255/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                             e11*2007/46*2981*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280     Jaguar XF               225/45R18                                A02) bis A10)
                (Heckantrieb)           A94)N235)                                E19a)

                                         225/45R18 M+S
                                         A94)

                                         225/50R18
                                         A94)N235)

                                         225/50R18 M+S
                                         A94)

                                         235/45R18
                                         A94)N245)

                                         235/45R18 M+S
                                         A94)

                                         245/45R18
                                         A94)

                                         255/45R18
                                         A94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                         N235)                A94)               E19a)V00)

                                         225/50R18 M+S        245/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                                              A94)               E19a)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ:                          N3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
152 bis 291   Jaguar XJ6 Diesel        235/50R18 M+S                     A02) bis A10) E46)
              Jaguar XJ6,              E05)                              S01)
              Jaguar XJ8,
              Jaguar XJR               235/50R18
                                       E05a)

                                         245/45R18

                                         255/45R18

e11*2001/116*0217*08E   1100/1320(-)                                     5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E46) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version .

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000804-C0-104-11a~JA-5-108-63_3-ET40_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


GE2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/40R22 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.




RA-000804-C0-104-11a~JA-5-108-63_3-ET40_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-C0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.10.2016




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