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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 20a
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      56R8805
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             56R8805.092
Radgröße:                                                    8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        115 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       70,3 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          770 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2355 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                              120 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                              110 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                              125 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 20a
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
L-A                           e4*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190      Opel Antara            225/55R18                         A02) bis A10)
                                       N235)                             BF1)

                                       235/55R18
                                       A01) K04)

                                       245/50R18
                                       A01) K04)

                                       245/55R18
                                       A01) K04)

                                       255/50R18
                                       A01) K02) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                        e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206      Opel Astra GTC         225/50R18                         A02) bis A10)
                                       A93) N235)                        BF2)

                                       225/55R18
                                       A93a) G6C) N235)

                                       235/45R18
                                       A93) N245)

                                       235/50R18
                                       A93a) G7H) N245)

                                       245/45R18
                                       A93)

                                       245/50R18
                                       A01) G6C) K01) K04)

                                       255/45R18
                                       A93) GBX)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.     Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/50R18         245/45R18      A02) bis A10)
                                        A93)                             BF2) N235) V00)
                                        225/50R18         255/45R18      A02) bis A10)
                                        A93)                             BF2) N235) V00)
                                        225/55R18         245/50R18      A01) bis A10)
                                        A93a)             K04)           BF2) G6C) N235) V00)
                                        235/50R18         255/45R18      A02) bis A10)
                                        A93a)                            BF2) G7H) N245) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 20a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J                             e1*2007/46*0141*..
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                        e4*2007/46*0308*..
P-J/V                           e4*2007/46*0309*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 143      Opel Astra, Astra        205/45R18                         A02) bis A10)
                Sports Tourer            A93) GBS) M00) N215) T86)         BF2)
                (Limousine, Kombi)
                                         215/45R18
                                         A93) GBP) N225)

                                        225/45R18
                                        A93) GBT) N235)

                                        235/40R18
                                        A93) GBV)

                                        235/45R18
                                        A93a) G6B)

                                        245/40R18
                                        GBP)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/45R18         245/40R18        A02) bis A10)
                                        A93)                               BF2) GBT) N235) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147      Opel Cascada             225/50R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                      BF2) E63)
                die serienmäßig mit 20 225/55R18
                Zoll Rädern              G6C)
                ausgestattet sind)
                                         235/45R18
                                         A93)

                                        235/50R18

                                        245/45R18

                                        245/50R18
                                        A01) G6C) K03) K04) K28) K89)

                                        255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 20a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                         e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147      Opel Cascada            225/50R18                             A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                         BF2) E64)
                die serienmäßig         225/55R18
                NICHT mit 20 Zoll       A01) G6C) K89)
                Rädern ausgestattet
                sind)                   235/45R18
                                        A93)

                                         235/50R18
                                         A01) K89)

                                         245/45R18

                                         245/50R18
                                         A01) G6C) K03) K04) K13) K22) K28)
                                         K89)

                                         255/45R18
                                         A01) K89)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B                              e8*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191      Opel Insignia Grand       215/45R18                           A02) bis A10)
                Sport, Sports Tourer      A93a) GFA) N225)                    BF3)
                (Limousine, Kombi,
                nicht GSI, nicht          225/45R18
                Country Tourer)           A93a) N235)

                                         225/50R18
                                         A01) G6R) K04) N235)

                                         235/40R18
                                         A93a) GF9)

                                         235/45R18
                                         A93a)

                                         245/40R18
                                         A01) A93a) K04)

                                         245/45R18
                                         A01) G6R) K04)

                                         255/45R18
                                         A01) GEY) K04)
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Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B                            e8*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 191     Opel Insignia Country   235/45R18                         A02) bis A10)
                Tourer                  A93a)                             BF3)

                                        235/50R18
                                        A01) K04)

                                        245/45R18

                                        255/45R18
                                        A01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                         e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                       e4*2007/46*0308*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Opel Zafira Tourer,     215/45R18                         A02) bis A10)
                Zafira Tourer CNG       A93) N225)                        BF1)

                                        225/45R18
                                        A93a)

                                        235/40R18
                                        A93)

                                        235/45R18
                                        G2D)

                                        245/40R18

                                        245/45R18
                                        A01) G2B) K84) K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 125 Nm

E63)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 20 Zoll Rädern ausgerüstet sind.
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E64)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 17, 18 oder 19 Zoll Rädern
       ausgerüstet sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G2D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16, 215/60R16,
       235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G6R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20,
       245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 235/50R18,
       235/55R17, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBP)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16,
       215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GBS)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17,
       215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16,
       215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.
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GBV)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17,
       215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GBX)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R19,
       235/50R18, 235/55R17, 245/35R20, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GEY)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GF9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFA)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16,
       235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
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K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel
          ist bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden,
       • die dahinter liegende Lasche (Kunststoff/Metall) ist ebenfalls bis zur Befestigungsschraube zu
          kürzen,
       • die in diesem Bereich befindliche Ausbuchtung des Blech-Innenradhauses ist um 10 mm
          einzuformen.

K85)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 45° nach vorne bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 55 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden.
       Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
       folgende Maßnahmen erforderlich:
       • im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten Streifen
           zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger¬oberkante ist um 10 mm zu
           kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist so
           weit wie möglich nach hinten zu versetzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 20a
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 20a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.09.2019