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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R8805.28
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           830 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2248 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, BL, BLE, CR1, DJ1, ER, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50846 110 Nm
ERE, GG/GY, GG1, GH, GHE, M12x1,5
GJ, KE, KF, LW, LWD, NC1,
NC1E, SE, TA, TB1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 225/35R18                                      A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K15)K21)K38)

191                    Mazda 3 MPS                225/35R18                          A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K15)K21)K38)

e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                                   5/114.3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     205/40R18                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr T86)                              E50)
                       2013)
                                                   215/40R18
                                                   A01)K03)

                                                  225/35R18
                                                  A01)K01)T87)

                                                  235/35R18
                                                  A01)K01)K04)K58)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                       e11*2001/116*0262*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121             Mazda 3                     205/45R18                         A02) bis A10)
                       (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr M00)                              E50a)
                       2014)
                                                   215/45R18

                                                  225/40R18

                                                  235/40R18
                                                  A01)K01)K15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                    e13*2001/116*0156*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107              Mazda 5                 225/40R18                         A02) bis A10)
                                                A01)K01)K41)K43)



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,                215/40R18                                  A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                                      K15)K23)
              Mazda 6 Kombi Allrad     225/40R18
                                       K03)
e1*98/14*0188*10E       1095/1095                                                        5/114,3/67,1



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                215/40R18                                   A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                                      K15)K23)
              Mazda 6 Kombi Allrad    215/45R18
                                      E05)

                                                 225/40R18
                                                 K03)
 191                    Mazda 6 MPS              215/45R18                        A01) bis A10)
                                                                                  K15)K23)
                                                 225/40R18
                                                 K03)

e11*2001/116*0203*04E   1135/1095(-)                                              5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/45R18                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K16)M00)T86)               E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  215/45R18
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K04)K16)K55)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      225/40R18
                                          A01)K01)K04)K16)K23)K56)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K16)K23)K55)K56)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/50R18                          A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur                                             E51a)
                Ausführungen ab EG-      235/45R18
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0448*14, bei 245/45R18
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 255/45R18
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)K03)K67)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              215/45R18                           A02) bis A10)
                                        A93a)

                                          225/45R18

                                          235/40R18

                                          235/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
Seite :                    5 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/60R18                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         235/55R18
                                         A93a)

                                         245/55R18

                                         255/50R18
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                             e13*2007/46*1803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5              225/55R18                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         225/60R18
                                         A93a)

                                         235/55R18

                                         245/50R18
                                         A01)K04)

                                         245/55R18
                                         A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/60R18                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)

                                         245/55R18
                                         A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
Seite :                    6 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                                   e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
204                    Mazda CX-9              245/60R18                           A02) bis A10)

                                                 255/55R18

                                                 255/60R18

                                                 265/55R18




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                     e1*98/14*0118*..
LWD                                    e1*98/14*0165*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104             Mazda MPV                 215/45R18                         A02) bis A10)
                       (Serie 205/65R15)         T93)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E                                  e1*2001/116*0371*..
NC1                                   e11*2001/116*0202*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118             Mazda MX-5              205/40R18                           A02) bis A10)
                                               A01)K01)K04)K42)

                                                 215/35R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 225/35R18
                                                 A01)K01)K04)K42)



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/45R18                                    A02) bis A10)


e11*2001/116*0199*06   860/1030(-)                                                 5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
Seite :                    7 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                              G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9             215/45R18                        A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)
                                          225/40R18

                                          235/40R18
                                          A01)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9             215/40R18                        A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)
                                          225/40R18

                                          235/40R18
                                          A01)K03)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
Seite :                    8 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
Seite :                    9 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
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Teiletyp :                 56R8805


K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
         so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
         Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.




RA-000804-E0-104-29c~MA-5-114_3-67-ET45_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
Seite :                    11 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000804-E0-104-29c~MA-5-114_3-67-ET45_56R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49922
Nr. :                      RA-000804-E0-104
Anlage-Nr. :               29c
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R8805


T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 29c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.07.2017




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