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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 29d
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            56R8805
Art des Sonderrades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       RONAL
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    56R8805.28
Radgröße:                                                          8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                              82 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                                830 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2248 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MITSUBISHI

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                               moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                        ZP50846     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                        ZP50846     120 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                              e1*2007/46*0368*..
GA0G                             e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX            225/45R18                           A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2015)                                         BF1) E51)
                                          235/45R18
                                          A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 29d
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                             e1*2007/46*0368*..
GA0N                            e50*2007/46*0059*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX           225/55R18                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, mit                                     BF2) E51a)
                Serienverbreiterungen)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                             e1*2007/46*0368*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX           225/55R18                         A01) bis A10)
                (ab Facelift 2016, ohne                                    BF1) E51a) K01) K04)
                Serienverbreiterungen)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                            e1*2001/116*0441*..
CY0G                           e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer       215/40R18                          A02) bis A10)
                (4-türig)                                                  BF1)
                                        215/45R18

                                        225/40R18
                                        A01) K14)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                            e1*2001/116*0441*..
CY0G                           e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer       215/40R18                          A02) bis A10)
                Sportback                                                  BF1)
                (5-türig)               215/45R18

                                        225/40R18
                                        A01) K14)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 29d
Seite :                      3/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E51)   Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2007/46*0368*09

E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0368*10
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 29d
Seite :                      4/4
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

Die Anlage 29d mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.09.2019