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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      56R8805
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             56R8805.41
Radgröße:                                                    8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        82 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: *)                                          830 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2248 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                        ZP51106     120 Nm
            Schaftlänge 26 mm
BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                       ZP51106    140 Nm
            Schaftlänge 27 mm
BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        ZP51106    140 Nm
            Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
182                            e1*2001/116*0352*..
1C                             e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                 205/40R18                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)         N215) T86)                           BF1)

                                         205/45R18
                                         M00) N215) T86)

                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/35R18
                                         A01) K03) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K04)

                                         235/35R18
                                         A01) K03) K04) K57)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
                                         vorne             hinten
                                         205/40R18         225/35R18         A01) bis A10)
                                                           K04)              BF1) T87) V00)
                                         205/40R18         235/35R18         A01) bis A10)
                                                           K04) K57)         BF1) V00)
                                         205/45R18         225/40R18         A01) bis A10)
                                         M00)              K04)              BF1) V00)
                                         215/40R18         245/35R18         A02) bis A10)
                                                                             BF1) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    225/35R18                         A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim                                        BF1) K03)
                Typ 1K2 bis                225/40R18
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03;
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim      A94) W225)                        BF2)
                Typ 1K2 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/35R18 M+S
                e1*2007/46*0273*04;        A94) T87)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/40R18 M+S
                e1*2007/46*0283*04)        A94a)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
                                         vorne             hinten
                                         225/40R18         245/35R18         A02) bis A10)
                                                                             BF2) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        205/40R18                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim      A94) N215) T86)                   BF2) EF0)
                Typ 1K2 ab
                Genehmigungs-Nr.           205/45R18
                e1*2007/46*0273*04;        A94) M00) N215) T86)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           215/40R18
                e1*2007/46*0283*04)        A94) N225)

                                         225/35R18
                                         A94) N235) T87)

                                         225/40R18
                                         A94a) N235)

                                         235/40R18
                                         A01) G01) K04) N245)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
                                         vorne             hinten
                                         215/40R18         235/35R18         A02) bis A10)
                                                                             BF2) EF0) N225) N245) V00)
                                         215/40R18          245/35R18        A02) bis A10)
                                                                             BF2) EF0) N225) V00)
                                         225/40R18          245/35R18        A02) bis A10)
                                                                             BF2) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive      215/40R18                         A02) bis A10)
                (Serie bis               A94)                              BF2)
                einschließlich 17 Zoll
                Sommerbereifung)         225/35R18
                                         A01) A94) K04) T87)

                                        225/40R18
                                        A01) A94a) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        205/40R18         225/35R18        A01) bis A10)
                                                          A94) K04)        BF2) T87) V00)
                                        205/40R18         235/35R18        A02) bis A10)
                                                                           BF2) V00)
                                        205/45R18          225/40R18       A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)      BF2) V00)
                                        215/40R18          235/35R18       A02) bis A10)
                                                                           BF2) V00)
                                        215/40R18          245/35R18       A02) bis A10)
                                                                           BF2) V00)
                                        225/40R18          245/35R18       A02) bis A10)
                                                                           BF2) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,     215/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                M235i, M240i, M235i      A94) W225)                        BF2)
                xDrive, M240i xDrive
                (Serie ab 18 Zoll        225/35R18 M+S
                Sommerbereifung)         A01) A94) K04) T87)

                                        225/40R18 M+S
                                        A01) A94a) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/40R18         245/35R18        A02) bis A10)
                                                                           BF2) V00)
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Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      5 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       A94a) T86)                        BF1)

                                        205/45R18
                                        M00) T86)

                                        215/40R18
                                        T89)

                                        225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                           A02) bis A10)
                (330i, 330d)           T89)                                BF1)

                                        225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 225/50R18                           A01) bis A10)
                                       N235)                               BF3) K01)

                                        235/50R18

                                        245/45R18

                                        255/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        235/50R18         255/45R18        A01) bis A10)
                                        K01)                               BF3) V00)
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Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      6 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692    N215)                             BF1) E42)
                mm)
                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/35R18

                                        235/35R18
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740    N215)                             BF1) E43)
                mm)
                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/35R18

                                        235/35R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini 205/45R18                           A01) bis A10)
                Countryman Allrad       A93) K04) M00) N215)              BF2) K01)

                                        215/45R18
                                        A93a) K04) N225)

                                        225/40R18
                                        K04)

                                        225/45R18
                                        K04)

                                        235/40R18
                                        K04)

                                        245/40R18
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.      Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/45R18         245/40R18       A01) bis A10)
                                        K01)              K02)            BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      7 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John 205/45R18 M+S                          A01) bis A10)
                Cooper Works           A93) K04) M00)                       BF2) K01)

                                         215/45R18 M+S
                                         A93a) K04)

                                         225/40R18
                                         K04)

                                         225/45R18
                                         K04)

                                         235/40R18
                                         K04)

                                         245/40R18
                                         K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
                                         vorne             hinten
                                         205/45R18 M+S 225/40R18 M+S        A01) bis A10)
                                         A93) K01) M00) K04)                BF2) V00)
                                         225/45R18         245/40R18        A01) bis A10)
                                         K01)              K02)             BF2) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              205/45R18                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)    A93a) M00)                        BF2) K01) K04)

                                         215/45R18

                                         225/45R18

                                         245/40R18
                                         K85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      8 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      205/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                Cooper Works           A93a) M00)                        BF2) K01) K04)

                                       215/45R18 M+S

                                       225/45R18

                                       235/40R18
                                       K85)

                                       245/40R18
                                       K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      9 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
       Zubehörkit: ZP51106
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP51106
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: ZP51106
       Anzugsmoment: 140 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      10 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
          klebend zu befestigen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000804-H0-104
Anlage-Nr. :                 32
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R8805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 32 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.09.2019