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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      57R7704
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             57R7704.050
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      65,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2068 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Automobiles Citroen S.A. Neuilly sur Seine / Frankreich

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZPS4X3025 110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, K, KF,
L*****, N, R 4HP, R 4HR, R
4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R
6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, S, S*****,
SH, SH****, U, U*****, 0



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                e2*2001/116*0366*..
7*****                           e2*2001/116*0366*..
7                                e2*2007/46*0002*..
B9                               N129
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Citroen Berlingo          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                            E55)
                                          215/45R17
                                          T91)

                                          225/45R17



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e11*2001/116*0351*..
F HFX                          e11*2007/46*0087*..
F KFU                          e2*2001/116*0289*..
F 8HZ                          e2*2001/116*0317*..
F 9HX                          e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                          e2*2001/116*0329*..
F HFX                          e2*98/14*0256*..
F KFV                          e2*98/14*0257*..
F NFU                          e2*98/14*0258*..
F 8HX                          e2*98/14*0259*..
F 8HY                          e2*98/14*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80       Citroen C3               195/40R17                          A02) bis A10)
                                         A01)K75)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S                               e11*2007/46*0113*..
S                               e2*2007/46*0003*..
S*****                          e2*2007/46*0003*..
S                               e2*2007/46*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121      Citroen C3, DS3          195/45R17                          A02) bis A10)
                                         N205)                              E82)

                                          205/40R17
                                          G9E)

                                          205/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                               e2*2001/116*0371*..
SH****                           e2*2001/116*0371*..
SH                               e2*2007/46*0110*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Citroen C3 Picasso        195/45R17                          A02) bis A10)

                                           205/45R17

                                           215/40R17



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S                              e2*2007/46*0003*..
S                              e2*2007/46*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Citroen C3              195/45R17                            A02) bis A10)
                                        G9U)T85)                             E82a)

                                           205/45R17



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103      Citroen C4               215/45R17                           A02) bis A10)
                (Nur Ausführungen mit 6-
                Gang-Getriebe)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                           e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130      Citroen C4                 205/50R17                         A02) bis A10)
                (Nicht Ausführungen mit 6- N215)
                Gang-Getriebe)
                                           215/45R17
                                           A93)

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4              205/50R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K04)K16)N215)                        EF0)

                                         215/45R17
                                         A93a)N225)

                                         225/45R17
                                         A01)K04)K16)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         N215)                K04)K16)           EF0)V00)

                                         205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A01) bis A10)
                                         W215)                K04)K16)           EF0)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121      Citroen DS4             215/50R17                                A02) bis A10)
                                        A93)                                     EF0)

                                         215/55R17

                                         225/50R17
                                         A01)K03)K04)

                                         235/50R17
                                         A01)K03)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                                              K04)               EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    5 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
U                                e11*2001/116*0344*..
U*****                           e2*2001/116*0345*..
U                                e2*2007/46*0061*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Citroen C4 Picasso        205/50R17                         A02) bis A10)
                                          N215)

                                          225/45R17



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0                               e2*2007/46*0440*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81       Citroen C4 Cactus        205/45R17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17




Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ                          e2*98/14*0215*..
D RFN                          e2*98/14*0216*..
D RLZ                          e2*98/14*0217*..
D XFX                          e2*98/14*0218*..
D RHY                          e2*98/14*0219*..
D RHZ                          e2*98/14*0220*..
D 4HX                          e2*98/14*0221*..
D RHS                          e2*98/14*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152     C5 Limousine,            225/45R17                          A02) bis A10)B28)
                C5 Kombi

                1140/1080(920)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                          e2*2001/116*0303*..
R RFJ                          e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                          e2*2001/116*0305*..
R RHR                          e2*2001/116*0306*..
R 4HX                          e2*2001/116*0307*..
R XFU                          e2*2001/116*0308*..
R RHL                          e2*2001/116*0315*..
R 6FY                          e2*2001/116*0334*..
R 4HR                          e2*2001/116*0354*..
R 4HP                          e2*2001/116*0348*..
R 4HT                          e2*2001/116*0347*..
R 4HS                          e2*2001/116*0353*..
R 9HY                          e2*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152     C5 Limousine,           225/45R17                         A02) bis A10)B28)
                C5 Kombi

                1200/1130



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K                              e2*2007/46*0092*..
K                              e2*2007/46*0093*..
KF                             e2*2007/46*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 120      Citroen DS5             215/50R17                         A02) bis A10)
                                        A93)                              EF0)

                                         215/55R17
                                         G1Z)

                                         225/45R17
                                         A93)GAD)

                                         225/50R17
                                         A93a)

                                         235/50R17
                                         G1Z)

                                         245/50R17
                                         A01)G01)K13)K16)K25)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand
     von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad
     im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden.

E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld
     D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B'
        oder 'C'
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante
     (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
     205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000845-B0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
     kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
     entsteht.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000845-B0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.03.2017




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