Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7704.050 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2068 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Automobiles Citroen S.A. Neuilly sur Seine / Frankreich Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 2, 7, 7*****, B9, D, D 4HX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm D 6FZ, D RFN, D RHS, D RHY, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm D RHZ, D RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F KFU, F KFV, F NFU, K, KF, L*****, N, R 4HP, R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R RHL, R RHR, R XFU, S, S*****, SH, SH****, U, U*****, 0 RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2001/116*0366*.. 7***** e2*2001/116*0366*.. 7 e2*2007/46*0002*.. B9 N129 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Citroen Berlingo 205/50R17 A02) bis A10) E55) 215/45R17 T91) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e11*2001/116*0351*.. F HFX e11*2007/46*0087*.. F KFU e2*2001/116*0289*.. F 8HZ e2*2001/116*0317*.. F 9HX e2*2001/116*0318*.. F 9HZ e2*2001/116*0329*.. F HFX e2*98/14*0256*.. F KFV e2*98/14*0257*.. F NFU e2*98/14*0258*.. F 8HX e2*98/14*0259*.. F 8HY e2*98/14*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 80 Citroen C3 195/40R17 A02) bis A10) A01) K75) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e11*2007/46*0113*.. S e2*2007/46*0003*.. S***** e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 121 Citroen C3, DS3 195/45R17 A02) bis A10) N205) E82) 205/40R17 G9E) 205/45R17 RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e2*2001/116*0371*.. SH**** e2*2001/116*0371*.. SH e2*2007/46*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Citroen C3 Picasso 195/45R17 A02) bis A10) 205/45R17 215/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 85 Citroen C3 195/45R17 A02) bis A10) G9U)N205) T85) E82a) 195/45R17 M+S G9U)T85) 205/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2 e4*2007/46*1241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 96 Citroen C3 Aircross 205/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 215/45R17 215/50R17 G4G) 225/45R17 RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Citroen C4 215/45R17 A02) bis A10) (Nur Ausführungen mit 6- Gang-Getriebe) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 130 Citroen C4 205/50R17 A02) bis A10) (Nicht Ausführungen mit 6- N215) Gang-Getriebe) 215/45R17 A93) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2007/46*0040*.. N e2*2007/46*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 115 Citroen C4 205/50R17 A02) bis A10) A01) K04)K16) N215) EF0) 215/45R17 A93a)N225) 225/45R17 A01) K04)K16) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) N215) K04)K16) EF0)V00) 205/50R17 M+S 225/45R17 M+S A01) bis A10) W215) K04)K16) EF0)V00) RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2007/46*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 121 Citroen DS4 215/50R17 A02) bis A10) A93) EF0) 215/55R17 225/50R17 A01) K03)K04) 235/50R17 A01) K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/55R17 235/50R17 A01) bis A10) K04) EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e11*2001/116*0344*.. U***** e2*2001/116*0345*.. U e2*2007/46*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Citroen C4 Picasso 205/50R17 A02) bis A10) N215) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0 e2*2007/46*0440*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Citroen C4 Cactus 205/45R17 A02) bis A10) 215/45R17 RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typen: ABE / EG-Genehmigung: D 6FZ e2*98/14*0215*.. D RFN e2*98/14*0216*.. D RLZ e2*98/14*0217*.. D XFX e2*98/14*0218*.. D RHY e2*98/14*0219*.. D RHZ e2*98/14*0220*.. D 4HX e2*98/14*0221*.. D RHS e2*98/14*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Citroen C5 Limousine, 225/45R17 A02) bis A10)B28) Citroen C5 Kombi 1140/1080(920) Typen: ABE / EG-Genehmigung: R 6FZ e2*2001/116*0303*.. R RFJ e2*2001/116*0304*.. R 9HZ e2*2001/116*0305*.. R RHR e2*2001/116*0306*.. R 4HX e2*2001/116*0307*.. R XFU e2*2001/116*0308*.. R RHL e2*2001/116*0315*.. R 6FY e2*2001/116*0334*.. R 4HR e2*2001/116*0354*.. R 4HP e2*2001/116*0348*.. R 4HT e2*2001/116*0347*.. R 4HS e2*2001/116*0353*.. R 9HY e2*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 152 Citroen C5 Limousine, 225/45R17 A02) bis A10)B28) Citroen C5 Kombi 1200/1130 RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K e2*2007/46*0092*.. K e2*2007/46*0093*.. KF e2*2007/46*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 120 Citroen DS5 215/50R17 A02) bis A10) A93) EF0) 215/55R17 G1Z) 225/45R17 A93)GAD) 225/50R17 A93a) 235/50R17 G1Z) 245/50R17 A01) G01)K13) K16) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D e2*2007/46*0225*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 85 Citroen C-Elysee 195/45R17 A02) bis A10) 205/45R17 215/40R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden. E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C' E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X' EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante entsteht. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018 RA-000845-C0-104-02~CI-4-108-65-ET25_57R7704.docx