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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  57R7704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         57R7704.050
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   65,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2068 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm ZPS4X3025 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                e2*2001/116*0366*..
7                                e2*2007/46*0002*..
7*****                           e2*2001/116*0366*..
B9                               N129
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Citroen Berlingo          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                            BF1) E55)
                                         215/45R17
                                         T91)

                                         225/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F                             e11*2001/116*0351*..
F 8HX                         e2*98/14*0259*..
F 8HY                         e2*98/14*0261*..
F 8HZ                         e2*2001/116*0317*..
F 9HX                         e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                         e2*2001/116*0329*..
F HFX                         e11*2007/46*0087*..
F HFX                         e2*98/14*0256*..
F KFU                         e2*2001/116*0289*..
F KFV                         e2*98/14*0257*..
F NFU                         e2*98/14*0258*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80       Citroen C3             195/40R17                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K75)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e2*2001/116*0371*..
SH                             e2*2007/46*0110*..
SH****                         e2*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Citroen C3 Picasso      195/45R17                           A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         205/45R17

                                         215/40R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S                              e11*2007/46*0113*..
S                              e2*2007/46*0003*..
S                              e2*2007/46*0060*..
S*****                         e2*2007/46*0003*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121      Citroen C3, DS3         195/45R17                          A02) bis A10)
                                        N205)                              BF1) E82)

                                         205/40R17
                                         G9E)

                                         205/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S                             e2*2007/46*0003*..
S                             e2*2007/46*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Citroen C3             195/45R17                           A02) bis A10)
                                       G9U) N205) T85)                     BF1) E82a)

                                         195/45R17 M+S
                                         G9U) T85)

                                         205/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2                               e4*2007/46*1241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96       Citroen C3 Aircross      205/45R17                         A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         205/50R17

                                         215/45R17

                                         215/50R17
                                         G4G)

                                         225/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130      Citroen C4               205/50R17                         A02) bis A10)
                (Nicht Ausführungen mit N215)                              BF1)
                6-Gang-Getriebe)
                                         215/45R17
                                         A93)

                                         225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                         e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103      Citroen C4              215/45R17                               A02) bis A10)
                (Nur Ausführungen mit                                           BF1)
                6-Gang-Getriebe)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
N                             e2*2007/46*0040*..
N                             e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4             205/50R17                                A02) bis A10)
                                       A01) K04) K16) N215)                     BF1) EF0)

                                        215/45R17
                                        A93a) N225)

                                        225/45R17
                                        A01) K04) K16)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        205/50R17          225/45R17            A01) bis A10)
                                                           K04) K16)            BF1) EF0) N215) V00)
                                        205/50R17 M+S 225/45R17 M+S             A01) bis A10)
                                                           K04) K16)            BF1) EF0) V00) W215)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
0                              e2*2007/46*0440*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Citroen C4 Cactus       205/45R17                               A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        215/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
U                              e11*2001/116*0344*..
U                              e2*2001/116*0345*..
U                              e2*2007/46*0061*..
U*****                         e2*2001/116*0345*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Citroen C4 Picasso      205/50R17                               A02) bis A10)
                                        N215)                                   BF1)

                                        225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D                              e2*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 85       Citroen C-Elysee        195/45R17                            A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                        205/45R17

                                        215/40R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
N                             e2*2007/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121      Citroen DS4            215/50R17                             A02) bis A10)
                                       A93)                                  BF1) EF0)

                                        215/55R17

                                        225/50R17
                                        A01) K03) K04)

                                        235/50R17
                                        A01) K03) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        215/55R17          235/50R17          A01) bis A10)
                                                           K04)               BF1) EF0) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K                             e2*2007/46*0092*..
K                             e2*2007/46*0093*..
KF                            e2*2007/46*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 120      Citroen DS5            215/50R17                             A02) bis A10)
                                       A93)                                  BF1) EF0)

                                        215/55R17
                                        G1Z)

                                        225/45R17
                                        A93) GAD)

                                        225/50R17
                                        A93a)

                                        235/50R17
                                        G1Z)

                                        245/50R17
                                        A01) G01) K13) K16) K25)
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Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704



A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS4X3025
       Anzugsmoment: 110 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
       in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
      in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
     205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K75)   An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
       kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
       entsteht.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-D0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.03.2019