Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7704.050 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2068 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 0U, 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HZ, 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, 2 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2 RFK, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ, 3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3 RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4, 4*****, 7, 7*****, B9, C, HU, W, W***** RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 8HX e2*98/14*0250*.. 2 8HZ e2*2001/116*0311*.. 2 9HZ e2*2001/116*0310*.. 2 HFX e2*98/14*0212*.. 2 HFY e2*93/81*0169*.. 2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*.. 2 KFU e2*2001/116*0291*.. 2 KFW e2*98/14*0237*.. 2 KFX e2*93/81*0170*.. 2 NFU e2*98/14*0238*.. 2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2 RFR e2*93/81*0172*.. 2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. 2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. 2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 99 206 195/40R17 A01) bis A10) K03) 4/108/65.0 Typ: 2 RFN ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0239*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Peugeot 206 205/40R17 A01) bis A10) K03) 4/108/65.0 Typ: 2 RFK ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0269*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Peugeot 206 RC 205/40R17 A02) bis A10) 4/108/65.0 Typ: W***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 128 Peugeot 207 195/45R17 A02) bis A10) 205/40R17 205/45R17 e2*2001116*0340*24 1050/900 (0) 4/100/54,1 RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 Peugeot 207 LPG 195/45R17 A02) bis A10) 205/40R17 205/45R17 e11*2001/116*0352*07 1000/900 4/108/65 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 88 Peugeot 207 195/45R17 A02) bis A10) 205/40R17 205/45R17 e2*2007/46*0072*02 1000/950(0) 4/108/65 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. C e2*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 121 Peugeot 208 195/45R17 A02) bis A10) (3- und 5-türer) N205) 205/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 96 Peugeot 2008 205/45R17 A02) bis A10) RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3 9HZ e2*2001/116*0287*.. 3 9HV e2*2001/116*0333*.. 3 9HX e2*2001/116*0301*.. 3 9HY e2*2001/116*0299*.. 3 KFU e2*2001/116*0288*.. 3 8HZ e2*98/14*0251*.. 3 RHS e2*98/14*0252*.. 3 KFW e2*98/14*0242*.. 3 NFU e2*98/14*0243*.. 3 RFN e2*98/14*0244*.. 3 RHR e2*2001/116*0235*.. 3 RHY e2*98/14*0245*.. 3 RFJ e2*2001/116*0313*.. 3 RFK e2*2001/116*0290*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 130 307, 307 SW, 307 CC, 205/50R17 A02) bis A10) 307 Break 215/45R17 225/45R17 1100/1065(1105) 4/108/65.0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e2*2007/46*0101*.. 4***** e2*2001/116*0362*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot 308 205/45R17 A02) bis A10) G6Y)N215)T88) EF0) 205/50R17 N215) 215/45R17 215/50R17 G6L) 225/45R17 RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0U e2*2001/116*0377*.. 0U e2*2007/46*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 121 Peugeot 3008 215/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A93) Sommerbereifung 16Zoll) 215/55R17 A93a) 225/45R17 A93)G9F) 225/50R17 A93a) 235/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0U e2*2001/116*0377*.. 0U e2*2007/46*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Peugeot 3008 215/50R17 M+S A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A93) EF0) Sommerbereifung 18Zoll) 215/55R17 M+S A93a) 225/50R17 M+S A93a) RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HU e2*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Peugeot 3008 Hybrid 215/50R17 A02) bis A10) A93a) EF0) 215/55R17 A93a) 225/50R17 A01)A93a)K04) 235/50R17 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2007/46*0001*.. 7***** e2*2001/116*0365*.. B9 N128 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 88 Peugeot Partner 205/50R17 A02) bis A10) E55) 215/45R17 T91) 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50747 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000845-A0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.04.2016 RA-000845-A0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx