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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     57R7704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R7704.050
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2068 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
0U, 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HZ, 2    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZPS4X3025 110 Nm
HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, 2 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2
RFK, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY, 2
WJY, 2 WJZ, 3 8HZ, 3 9HV, 3
9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3
KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3
RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4,
4*****, 7, 7*****, B9, C, HU,
K*****, W, W*****


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                         e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007            195/40R17                          A02) bis A10)




Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
2 8HX                          e2*98/14*0250*..
2 8HZ                          e2*2001/116*0311*..
2 9HZ                          e2*2001/116*0310*..
2 HFX                          e2*98/14*0212*..
2 HFY                          e2*93/81*0169*..
2 HFZ                          e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 KFU                          e2*2001/116*0291*..
2 KFW                          e2*98/14*0237*..
2 KFX                          e2*93/81*0170*..
2 NFU                          e2*98/14*0238*..
2 NFZ                          e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 RFR                          e2*93/81*0172*..
2 RHY                          e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 WJY                          e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 WJZ                          e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 99      206                      195/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)

                                                                           4/108/65.0



Typ:                   2 RFN
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0239*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100          Peugeot 206              205/40R17                           A01) bis A10)
                                                                           K03)

                                                                           4/108/65.0



Typ:                   2 RFK
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130          Peugeot 206 RC         205/40R17                             A02) bis A10)


                                                                           4/108/65.0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e11*2001/116*0352*..
W*****                         e2*2001/116*0340*..
W                              e2*2007/46*0072*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128      Peugeot 207             195/45R17                           A02) bis A10)
                                        T85)

                                          195/50R17
                                          G7E)

                                          205/45R17

                                          205/50R17
                                          G7E)

                                          215/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 121      Peugeot 208               195/45R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türer)          N205)

                                          205/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
C                               e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008             205/45R17                          A02) bis A10)
                (ohne
                Radhausverbreiterungen)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
C                               e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008             195/50R17                         A02) bis A10)
                (mit                     N205)
                Radhausverbreiterungen)
                                         205/45R17




Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
3 9HZ                          e2*2001/116*0287*..
3 9HV                          e2*2001/116*0333*..
3 9HX                          e2*2001/116*0301*..
3 9HY                          e2*2001/116*0299*..
3 KFU                          e2*2001/116*0288*..
3 8HZ                          e2*98/14*0251*..
3 RHS                          e2*98/14*0252*..
3 KFW                          e2*98/14*0242*..
3 NFU                          e2*98/14*0243*..
3 RFN                          e2*98/14*0244*..
3 RHR                          e2*2001/116*0235*..
3 RHY                          e2*98/14*0245*..
3 RFJ                          e2*2001/116*0313*..
3 RFK                          e2*2001/116*0290*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 130     307, 307 SW, 307 CC,     205/50R17                         A02) bis A10)
                307 Break
                                         215/45R17

                                          225/45R17
                1100/1065(1105)                                            4/108/65.0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    5/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4                              e2*2001/116*0362*..
4*****                         e2*2001/116*0362*..
4                              e2*2007/46*0101*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308             205/45R17                             A02) bis A10)
                                        G6Y)N215) T88)                        EF0)

                                           205/50R17
                                           N215)

                                           215/45R17

                                           215/50R17
                                           G6L)

                                           225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121      Peugeot 3008                215/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)
                Sommerbereifung 16Zoll)
                                            215/55R17
                                            A93a)

                                           225/45R17
                                           A93)G9F)

                                           225/50R17
                                           A93a)

                                           235/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    6/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Peugeot 3008                215/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)                              EF0)
                Sommerbereifung 18Zoll)
                                            215/55R17 M+S
                                            A93a)

                                           225/50R17 M+S
                                           A93a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HU                             e2*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 3008 Hybrid     215/50R17                             A02) bis A10)
                                        A93a)                                 EF0)

                                           215/55R17
                                           A93a)

                                           225/50R17
                                           A01) A93a)K04)

                                           235/50R17
                                           A01) K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7                               e2*2001/116*0365*..
7*****                          e2*2001/116*0365*..
7                               e2*2007/46*0001*..
B9                              N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner          205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                              E55)
                                           215/45R17
                                           T91)

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000845-C0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018




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