Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7704.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2068 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EC8, EC9, ED2, ED3, ED4, ED6, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm ED7, ED9, EE8, EE9, EG2, EG3, M12x1,5 EG4, EG5, EG6, EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, EJ6, EJ8, EJ9, EK1, EK3, EK4, EM2, EP1, EP2, EP4, EU5, EU6, EU7, EU8, EU9, GD1, GD5, GE2, GE3, GE6, GG1, GG2, GG3, GG5, GG6, GK, GP1, HW, MA8, MA9, MB1, MB2, MB3, MB4, MB7, MB8, MB9, MC1 RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typen: ABE / EG-Genehmigung: ED2 E713 ED3 E965 ED3 F311 ED4 E714 ED6 F180 ED7 E718 ED9 E715 EC8 E716 EC9 E717 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K12) 205/40R17 G01) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EE8 F468 EE9 F469 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K12) 205/40R17 G01) 4/100//56 Typ: HW ABE / EG-Genehmigung: F340 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 90 Honda Concerto 205/40R17 A01) bis A10) G01) K03)K04)K12) F340/NT03 940/840 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG2 G069 EG2 e6*93/81*0017*.. EH6 G070 EH6 e6*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 118 Honda CRX 195/40R17 A01) bis A10) K12)K51) 205/40R17 4/100//56 RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG3 F876 EG4 F877 EG5 F878 EG8 F875 EH9 F883 EJ1 G623 EJ2 G624 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 93 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10) K03)K49)K50) 205/40R17 G01) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG6 F879 EG9 F884 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10) K03)K49)K50) 205/40R17 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MA8 G916 MA8 e11*93/81*0018*.. MA9 G917 MA9 e11*93/81*0022*.. MB1 G918 MB1 e11*93/81*0023*.. MB2 e11*96/27*0067*.. MB3 e11*96/27*0068*.. MB4 e11*96/27*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 93 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10) K03)K12) 205/40R17 G01) 4/100//56 Typ: MB7 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 77 Honda Civic 205/40R17 A01) bis A10) G01) K03)K12) e11*96/27*0069*01E 940/840 4/100//56 RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EJ9 e6*93/81*0006*.. EK3 e6*93/81*0007*.. EK1 e6*93/81*0008*.. EJ6 e6*93/81*0013*.. EJ8 e6*93/81*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10) K03)K16) 205/40R17 G01) 4/100//56 Typ: EK4 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 Honda Civic v-tec 195/40R17 A01) bis A10) K03)K16) 205/40R17 e6*93/81*0009*02E 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MB8 e11*96/79*0087*.. MB9 e11*96/79*0088*.. , e11*98/14*0088*.. MC1 e11*96/79*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Honda Civic Aerodeck 195/40R17 A01) bis A10) K03) K16) 205/40R17 G01)K01) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EU5 e11*98/14*0158*.. EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. EP1 e11*98/14*0173*.. EP2 e11*98/14*0174*.. EP4 e11*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 81 Honda Civic 195/45R17 A02) bis A10) 205/45R17 215/40R17 A01)K37) 4/100//56 RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ: EM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 92 Civic Coupe 195/45R17 A02) bis A10) 205/45R17 215/40R17 A01)K15) e6*98/14*0080*00 830/800 4/100/56,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: GD5 e6*98/14*0087*.. GD1 e6*98/14*0088*.. GE2 e6*2001/116*0101*.. GE3 e6*2001/116*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 61 Honda Jazz 195/40R17 A01) bis A10) K41) 205/40R17 K26)G01) 800/730 4/100//56 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE6 e6*2001/116*0126*.. GE6 e6*2007/46*0011*.. GG1 e6*2001/116*0125*.. GG1 e6*2007/46*0010*.. GG2 e6*2001/116*0127*.. GG2 e6*2007/46*0015*.. GG3 e6*2001/116*0128*.. GG3 e6*2007/46*0016*.. GG5 e6*2001/116*0131*.. GG5 e6*2007/46*0013*.. GG6 e6*2001/116*0132*.. GG6 e6*2007/46*0014*.. GP1 e6*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 195/40R17 A02) bis A10) A01)K01)K04)K12) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GK e6*2007/46*0162*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 Honda Jazz 195/40R17 A02) bis A10) A01)K01)K57) RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K37) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 250 mm oberhalb Unterkante Tür bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der Radmitte um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen, - die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150 mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden. K49) An Achse 1 sind die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels zu entfernen, die Blechlaschen hochzubiegen und der Innenkotflügel mit den Spreiznieten wieder zu befestigen. Die Stellung der Spreiznieten ist dann waagerecht. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett anzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen. K51) An Achse 1 ist die Befestigungsniete des Kunststoffinnenkotflügels oberhalb der Radmitte zu entfernen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.04.2016 RA-000845-B0-104-05a~HO-4-100-56-ET35_57R7704.docx