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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    1/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     57R7704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            57R7704.03
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2068 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
BA, BG, BJ, BJD, EC, NA, NB, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP40345 110 Nm
ND, DE, DE1, DEE, DJ1        M12x1,5




RA-000845-B0-104-04c~MA-4-100-54-ET35_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    2/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ:                           BG
ABE / EG-Genehmigung:          F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 94    Mazda 323                  205/40R17                         A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck)   G01)                              K04)K14)K46)


 41 bis 94          Mazda 323 F          205/40R17                         A01) bis A10)
                                         G01)                              K04)K14)K46)K47)

F276/NT3            860/820                                                4/100/54,1



Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5               205/40R17                           A01) bis A10)
                                       G01)                                K04)

e2*93/81*0163*00    620/645                                                4/100/54,1



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 98    Mazda MX-3               205/40R17                           A02) bis A10)

                                         215/40R17
                                         A01)K14)
e13*96/27*0027*00   895/710                                                4/100/54,1



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323               205/40R17                            A01) bis A10)
                                      G21)                                 K48)K49)

e13*96/27*0023*03   945/820                                                4/100/54,1



Typ:                         NB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               205/40R17                           A01) bis A10)
                                       K03)

e11*96/79*0083*01   620/660                                                4/100/54,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                205/40R17                              A01) bis A10)
                                                                              K31)

e11*98/14*0094*07   945/860                                                   4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 72    Mazda 323                205/40R17                              A01) bis A10)
                                                                              K31)

e11*98/14*0181*00   870/865(0)                                                4/100/54,0



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                                 e13*2001/116*0254*..
DE1                                e13*2001/116*0255*..
DEE                                e13*2007/46*1070*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76           Mazda 2, Mazda 2 LPG    195/40R17                         A02) bis A10)
                                            A01)K03)K54)

                                             215/35R17
                                             A01)K01)K04)K54)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                                e1*2007/46*1335*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85           Mazda 2                 195/45R17                         A02) bis A10)

                                             205/45R17
                                             A01)K01)

                                             215/40R17
                                             A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    4/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ND                             e11*2007/46*2661*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118      Mazda MX-5, Mazda MX-5 195/40R17                                 A02) bis A10)
                RF                      A94a)GCZ)N205)

                                         195/40R17 M+S
                                         A94a)GCZ)

                                         195/45R17
                                         N205)

                                         195/45R17 M+S

                                         205/40R17
                                         A01)K03)

                                         205/45R17
                                         A01)K03)K70)

                                         215/40R17
                                         A01)K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         195/40R17            215/40R17          A02) bis A10)
                                         N205)                                   GCZ)V00)

                                         195/40R17 M+S        215/40R17 M+S      A02) bis A10)
                                                                                 GCZ)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
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Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/50R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.



RA-000845-B0-104-04c~MA-4-100-54-ET35_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
       Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
       abzutrennen,
     - der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.

K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
     der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.

K47) Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 40 mm
     abzuschleifen. Die Befestigungslasche ist nach oben zu biegen.

K48) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
     Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten in einem Bereich von
     Oberkante hinterer Stoßfänger bis 50 mm unterhalb der Seitenschutzleiste komplett
     umzulegen.

K49) An Achse 2 muss die ins Radhaus laufende Kante bis zum Befestigungspunkt komplett
     gekürzt werden, so dass keine scharfe Kante ins Radhaus ragt. Die Kunststoffkante des
     hinteren Stoßfängers ist auf einer Länge von ca.150 mm nach unten auf eine max.
     Restdicke von 5 mm zu kürzen.


RA-000845-B0-104-04c~MA-4-100-54-ET35_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.
     - die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
         Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze




K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube des Filzinnenkotflügels in Höhe der Oberkante des
        Stoßfängers ist komplett zu entfernen,
     - der Filzinnenkotflügel is in diesem Bereich eng an das Radhaus zu kleben,
     - der Kunststoff ist im markierten (unterer Kreis) Bereich auszuschneiden,
     - die Blechlasche der Stoßfängeroberkante ist um 15mm zu kürzen und die Befestigung
        nach hinten zu versetzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.03.2017




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