Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7704.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2068 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AG, AH, B, B54, B56, BA, DA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm EA, FW, JA, JM, K56, KA, LA, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm M, N, P, R, W RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199; e2*93/81*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 101 Safrane 205/45R17 A01) bis A10) (4-Loch-Radanschluß) T88) S04)K15)K31) e2*93/81*0063*07E 1140/980 4/100/60 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 102 Laguna Grand Tour 205/45R17 A01) bis A10) (Serienbereifung T88) G27)K35)S04) 185/65R14 ww. 195/60R15) e2*93/81*0011*21E 1090/1210 4/100/60 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 84 Laguna 205/40R17 A01) bis A10) (4-Loch, Serienbereifung K03)K35)S04) 185/65R14 ww. 195/60R15) 205/45R17 G27) 215/40R17 215/45R17 K36)G01) 61 bis 102 Laguna 205/45R17 A01) bis A10) (4-Loch, Serienbereifung K03)K35)S04) 195/65R15 ww. 205/60R15) 215/45R17 K36) e2*93/81*0012*20E 1080/1000 4/100/60 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25)S04)K15)K39) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 72 bis 108 Megane 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie nur S04)K15)K39) 15Zoll) e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60 RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ: DA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Coach 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25) S04)K15)K39) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 72 bis 108 Megane Coach 205/40R17 (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll ww. 16Zoll) e2*93/81*0009*26E 950/860 4/100/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane Scenic 205/45R17 A01) bis A10) (Serie 175/70R14 oder G09) S04)K15)K03) 185/70R14) 215/40R17 G01) 47 bis 103 Megane Scenic 205/45R17 (Serie 185/65R15 bzw. 195/60R15 ) 215/40R17 215/45R17 e2*93/81*0068*33E 1050/1000 4/100/60 Typ: LA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane Classic 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25) S04)K15)K39) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 72 bis 80 Megane Classic 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie nur S04)K15)K39) 15Zoll) e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60 RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ: EA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Cabrio 205/40R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25) S04) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 79 bis 108 Megane Cabrio 205/40R17 (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll ww. 16Zoll) e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 79 Clio 205/40R17 A01) bis A10)E52) (nur bis Modelljahr 2000 G01) K04) bzw. bis E2*98/14*0126*17) e2*98/14*0126*64E 860/820 4/100/60 Typ: KA ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 85 Megane Grandtour 205/40R17 A01) bis A10) K15)S04) 215/40R17 e2*98/14*0192*17E 950/950(0) 4/100/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 205/50R17 A01)K52) 215/45R17 225/45R17 A01)K52) RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane Break 205/45R17 A02) bis A10) (Kombi) 205/50R17 A01)K52)K66) 215/45R17 225/45R17 A01)K52)K66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Scenic 205/50R17 A02) bis A10) 205/55R17 A01)G6N)K63) 215/45R17 A93)G3D) 215/50R17 A01)G6N)K63) 225/45R17 225/50R17 A01)G6N)K63) RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e2*2001/116*0319*.. P e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Modus 195/40R17 A02) bis A10) A01)A93)K68)T81) 195/45R17 A01)A93)K68)K69) 205/40R17 A01)A93)K03)K04)K68)K69) 215/35R17 A01)A93)G6H)K01)K04) 215/40R17 A01)K01)K04)K68)K69) Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 102 Clio 195/45R17 A01) bis A10)E10) (3. Generation, 3 türig, 5 K03) K04) türig, Kombi, Serie 15Zoll) 205/40R17 K01) 215/40R17 K01) 48 bis 102 Clio 195/45R17 A01) bis A10) (3. Generation, 3 türig, 5 K04) türig, Kombi, 205/40R17 Serie 16Zoll ww. 15Zoll) 215/40R17 K01) e2*2001/116*0327*43 950/890(0) 4/100/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 Renault Twingo 215/35R17 A02) bis A10) RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. N e2*2007/46*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 75 Renault Twingo 195/40R17 A02) bis A10) 215/35R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Renault Captur 205/45R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit 15-Zoll A01)A93)G01) Serienreifen) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Renault Captur 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit 16- oder 17- Zoll Serienreifen) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 195/45R17 A02) bis A10) (4. Generation) N205) E69) 205/45R17 215/40R17 A01)K01)K04)K28) RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. FW N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 205/45R17 A02) bis A10) (4-Loch) A01)K04) 215/45R17 A01)G6D)K04) 225/45R17 A01)G6D)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AH e2*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 66 Renault Twingo 195/40R17 A02) bis A10) A01)K01)K88) 205/40R17 A01)K01)K88) 215/35R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AH e2*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 66 Renault Twingo 195/40R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A01)K01)K88)K98) 205/40R17 A01)K01)K88)K98)K99) 215/35R17 A01)K01)K98) RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AH e2*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Renault Twingo GT 205/40R17 A02) bis A10) A01)K01)K88)K98)K99) 215/35R17 A01)K01)K98) 215/40R17 A01)K01)K88)K98)K99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 68 Renault Zoe 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 A01)K03)K04)T87) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E52) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2000 bzw. mit EG- Genehmigungsnummern e2*98/14*0126*00 bis 17 . E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme durch Kreisfahrt. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: - Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten. - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu befestigen. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen. - Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum Schraubenkopf komplett abzutrennen. - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger nach vorne hin ganz eng anzulegen. K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden. K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Stehbolzen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen. RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze). K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen, - die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen, - die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu befestigen), - die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen. K99) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu kürzen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-B0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 29.03.2017 RA-000845-B0-104-10c~RE-4-100-60-ET35_57R7704.docx